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Verfasst am: 15.01.07, 08:54 Titel: Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort?
Hallo liebes Forum,
mir ist nicht klar, ob für die Begründung der Steuerpflicht der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthaltsort maßgeblich ist, und was eigentlich der Unterschied zwischen beiden ist....
Angenommen, der Arbeitnehmer ist verheiratet, arbeitet in einem Land ohne DBA, seine Ehefrau bleibt in D, der Arbeitnehmer ist länger als 183 Tage im Ausland - wo muss er Steuern zahlen?
(1) 1Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.2Zum Inland im Sinne dieses Gesetzes gehört auch der der Bundesrepublik Deutschland zustehende Anteil am Festlandsockel, soweit dort Naturschätze des Meeresgrundes und des Meeresuntergrundes erforscht oder ausgebeutet werden.
Es ist also unerheblich, ob derjenige in Dtl. seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Meint, wie immer
Fleetmaus
PS: "Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung" SCNR _________________ Nothing for Ungood
Danke für die Auskunft - darf ich noch was fragen? Was gilt als Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthalt, wenn der Arbeitnehmer regelmässig mehr als 183 Tage im Jahr im Ausland arbeitet (seit mehreren Jahren), seine Ehefrau aber in D bleibt?
Sorry, wenn ich etwas begriffstutzig rüberkomme...
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