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Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort?

 
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b10nd
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 15.01.07, 08:54    Titel: Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort? Antworten mit Zitat

Hallo liebes Forum,

mir ist nicht klar, ob für die Begründung der Steuerpflicht der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthaltsort maßgeblich ist, und was eigentlich der Unterschied zwischen beiden ist....

Angenommen, der Arbeitnehmer ist verheiratet, arbeitet in einem Land ohne DBA, seine Ehefrau bleibt in D, der Arbeitnehmer ist länger als 183 Tage im Ausland - wo muss er Steuern zahlen?
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Fleetmaus
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Anmeldungsdatum: 24.04.2006
Beiträge: 745
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 15.01.07, 14:50    Titel: Antworten mit Zitat

§ 1 EStG hat folgendes geschrieben::


(1) 1Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.2Zum Inland im Sinne dieses Gesetzes gehört auch der der Bundesrepublik Deutschland zustehende Anteil am Festlandsockel, soweit dort Naturschätze des Meeresgrundes und des Meeresuntergrundes erforscht oder ausgebeutet werden.


Es ist also unerheblich, ob derjenige in Dtl. seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Meint, wie immer
Fleetmaus

PS: "Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung" SCNR
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b10nd
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 15.01.07, 16:06    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Auskunft - darf ich noch was fragen? Was gilt als Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthalt, wenn der Arbeitnehmer regelmässig mehr als 183 Tage im Jahr im Ausland arbeitet (seit mehreren Jahren), seine Ehefrau aber in D bleibt?

Sorry, wenn ich etwas begriffstutzig rüberkomme...
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Fleetmaus
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Anmeldungsdatum: 24.04.2006
Beiträge: 745
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 15.01.07, 16:12    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn Sie die beiden Begriffe bei in eine Internetsuchmaschine oder eine Onlineenzyklopädie eingeben, werden beide sehr ausführlich erklärt.

Fleetmaus *kein Auskunftsbüro ist
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Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 15.01.07, 19:40    Titel: Antworten mit Zitat

b10nd hat folgendes geschrieben::
Was gilt als Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthalt,


Wohnsitz:
http://bundesrecht.juris.de/ao_1977/__8.html

gewöhnlicher Aufenthalt:
http://bundesrecht.juris.de/ao_1977/__9.html

Mit anderen Worten: D bleibt der Wohnsitz, die 183 Tage-Regel gilt nur bei Ländern mit DBA.

Gruß

der Petz
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