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wechselwesen Interessierter
Anmeldungsdatum: 09.01.2007 Beiträge: 5 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 14.01.07, 16:30 Titel: nicht selbst geschriebener Einspruch |
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hallo,
person S hat gegen person B ein vollstreckbares versäumnisurteil durchs gericht erwirken können. person F hat im auftrag von person B einen einspruch/widerspruch gegen das urteil eingelegt. person B hat diesen nicht selbst unterzeichnet sondern person F hat den namen von person B drunter geschrieben.
ist dies zulässig??
vielen dank,
wechselwesen |
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Mahnman FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 30.03.2006 Beiträge: 1537
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Verfasst am: 14.01.07, 20:26 Titel: |
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Wenn F nicht bevollmächtigt ist, würde ich sagen NEIN. Insbesondere wenn F nicht mit seinem Namen unterschreibt sehe ich das sehr kritisch (Urkundenfälschung?). _________________ Ceterum censeo Carthaginem esse delendam. |
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wechselwesen Interessierter
Anmeldungsdatum: 09.01.2007 Beiträge: 5 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 14.01.07, 21:54 Titel: |
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wäre F nicht automatisch bevollmächtigt wenn B den "auftrag" gibt und ggfls sogar daneben sitzt?
oder sollte man es dem gericht besser melden das der einspruch garnicht von person B sondern F kam |
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Metzing FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 14.01.07, 22:08 Titel: |
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Zitat: | oder sollte man es dem gericht besser melden das der einspruch garnicht von person B sondern F kam |
Wenn man Ermittlungsverfahren wegen versuchten Pozeßbetruges und Urkundenfälschung mag, sollte man das dem Gericht auf jeden Fall mitteilen. Manche Menschen haben ja die seltsamsten Vorlieben.
Beste Grüße
Metzing _________________ Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν. |
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Vormundschaftsrichter FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 03.01.2005 Beiträge: 2473 Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 15.01.07, 08:24 Titel: |
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Ich meine mich dunkel erinnern zu können, dass i.R.d. Stellvertretung (§ 164 BGB) es durchaus zulässig ist, dass der Vertreter mit dem Namen des Vertretenen unterschreibt. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt |
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Bernd Steinbach FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 20.12.2006 Beiträge: 322 Wohnort: Bensheim
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Verfasst am: 15.01.07, 19:32 Titel: |
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Vormundschaftsrichter hat folgendes geschrieben:: | Ich meine mich dunkel erinnern zu können, dass i.R.d. Stellvertretung (§ 164 BGB) es durchaus zulässig ist, dass der Vertreter mit dem Namen des Vertretenen unterschreibt. |
.... na wenn das schon ein Richter sagt!
Wenn B möchte, dass sein Einspruch auch berücksichtigt wird, sollte nach meiner Ansicht die Vollmacht nachgewiesen werden, da das Gericht - mit Ausnahme bei einer Vertretung durch einen Rechtsanwalt - von Amts wegen zu prüfen hat, ob eine Vollmacht vorliegt (§ 88 ZPO).
Wieso hat B den nicht unterschrieben, wenn er daneben saß? _________________ Bernd Steinbach |
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wechselwesen Interessierter
Anmeldungsdatum: 09.01.2007 Beiträge: 5 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 15.01.07, 20:08 Titel: |
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Bernd Steinbach hat folgendes geschrieben:: |
Wieso hat B den nicht unterschrieben, wenn er daneben saß? |
vermutlich weil er zu bequem ist und nahezu nichts selbstständig machen kann
morgen gibt es den ersten termin beim anwalt, der wird dann schon das richtige mit den infos machen |
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Bernd Steinbach FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 20.12.2006 Beiträge: 322 Wohnort: Bensheim
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Verfasst am: 15.01.07, 20:35 Titel: |
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wechselwesen hat folgendes geschrieben:: | morgen gibt es den ersten termin beim anwalt, der wird dann schon das richtige mit den infos machen |
gute idee _________________ Bernd Steinbach |
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