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Wasserschaden durch Wasserrohrbruch des Wasserversorgers
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barwedel
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Anmeldungsdatum: 21.06.2006
Beiträge: 202

BeitragVerfasst am: 05.12.06, 20:07    Titel: Antworten mit Zitat

@ nyctramp

Ist richtig, das kann letztendlich nur der Eigentümer selbst.
Aber dem wurde grade eine neue Hüfte eingesetzt, so dass es noch etwas dauern könnte, bis der selbst eine Begehung machen kann.
Insofern haben wir das anhand von Fotos abgeklärt.

Ja sicher, ein Nebengebäude, das nach telefonischer Auskunft der Versicherung nicht in der Gebäudeversicherung enthalten ist. Die Unterlagen des Eigentümers will ich als Haushüter auf keinen Fall durchkramen.

Das Nebengebäude ist zwar 200 Meter entfernt, aber auf dem selben Grundstück.

@Duisburger

Tut mir leid, bin doch recht einfältig - was da zwischen Klugscheisser an und aus steht-
ist mir nicht verständlich. Ich gehe aber mal davon aus, dass es dafür auch nicht gedacht war.

Sollte ich den Fortgang dieser Angelegenheit mitbekommen, werde ich darüber berichten.
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nyctramp
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Anmeldungsdatum: 15.08.2005
Beiträge: 543

BeitragVerfasst am: 06.12.06, 08:41    Titel: Antworten mit Zitat

@barwedel

Duisburger meinte meinen ironisch gemeinten Hinweis "Versicherung sind halt auch nur Menschen" und wollte den entsprechend kommentieren. Duisburger erläutert hier die eigentlichen Aufgaben einer Versicherung, wie Versicherungen ursprünglich entstanden sind und welcher Gedanke hinter einer Versicherung steht.

Ich glaube auch nicht, dass er mir hier widersprechen wollte.

Für alle: Mit "Versicherungen sind halt auch nur Menschen" ist gemeint, dass bei Versicherungen halt auch nur Menschen arbeiten. Und die machen bekanntlich auch mal Fehler. Entweder bewußt oder unbewußt. Außerdem sind die Mitarbeiter je nach Versicherung stärker oder weniger stark angehalten, Forderungen gegenüber Versicherten abzuweisen. Jede erfolgreich abgewiesene Forderung erhöht den Gewinn der Versicherung. Wobei natürlich nicht gesagt ist, dass dies in diesem Fall zutreffen muß, da es auch tatsächlich sein kann, dass der Versicherungsschutz nicht gegeben ist. Aber mangels Unterlagen lässt sich das von hier aus nicht beurteilen.

P.S.: Ein schönes - wenn auch etwas überzogenes - Beispiel zu möglichen Versicherungspraktiken bietet das Buch "Der Regenmacher". Unterhaltsam geschrieben, allerdings schon älter.
_________________
Wer nach seinen Rechten fragt sollte auch nach seinen Pflichten fragen. Alle Kommentare geben nur meine persönliche Meinung wieder.
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 06.12.06, 09:49    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="nyctramp
P.S.: Ein schönes - wenn auch etwas überzogenes - Beispiel zu möglichen Versicherungspraktiken bietet das Buch "Der Regenmacher". ..[/quote]

wobei man nicht die angeblichen Geschäftspraktiken von US-amerikanischen Krankenversicherern mit denen von deutschen Sachversicherern in einen Topf werfen sollte....

Grüße, Mogli
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barwedel
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Anmeldungsdatum: 21.06.2006
Beiträge: 202

BeitragVerfasst am: 16.01.07, 00:06    Titel: Antworten mit Zitat

Falls es für jemanden interessant ist -
Habe heute von meinem Bekannten, der nun endlich aus dem Krankenhaus raus ist und nun eine Reha macht erfahren, dass er heute eine Zahlung direkt vom Wasserversorger erhalten hat.
Er musste kein Schadensformular für eine Versicherung ausfüllen-nichts.
Ich habe nur während meiner "Haushüterzeit" eine Aufstellung über die Stunden angefertigt und über die beschädigten Sachen, die hat er unterschrieben und ich habe die dann so formlos an den Wasserversorger geschickt, ohne jegliche Anlage von Rechnungen der beschädigten Werkzeuge, Materialien usw...
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Dookie82
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 17.01.07, 09:39    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist schön zu hören...
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"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein

Schokolade ist gut gegen Zähne.
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Duisburger
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 17.01.07, 20:24    Titel: Antworten mit Zitat

wurde den die Forderung 1:1 anerkannt?
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MfG,
Duisburger

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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 18.01.07, 08:01    Titel: Antworten mit Zitat

Für alle, die´s interessirt: ich hab zufällig im VersR 2000 (S. 1337ff) einen Aufsatz gefunden über die Haftung von Rohrleitungsbetreibern.

Danach unterliegt der Betreiber einer Rohrleitungsanlage (auch die kommunale Wasserversorgung) einer Gefährdungshaftung nach § 2 HPflG. Demnach kann hier also eine Schadenersatzverpflichtung auch ohne Verschulden bestehen.

Wieder was gelernt..... Idee
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Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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Dookie82
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 18.01.07, 09:55    Titel: Antworten mit Zitat

Wow! Geschockt

Mogli hat folgendes geschrieben::

Wieder was gelernt..... Idee


...wohl wahr...
_________________
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"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein

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Duisburger
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 18.01.07, 19:41    Titel: Antworten mit Zitat

das ist wahr - aber wer hat schon alle versr im kopf???

kannst du den artikel vllt. mal anhängen? würde mich interessieren, ob das auch auf die wasser-entsorger übertragen werden kann.
_________________
MfG,
Duisburger

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barwedel
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Anmeldungsdatum: 21.06.2006
Beiträge: 202

BeitragVerfasst am: 18.01.07, 23:08    Titel: Antworten mit Zitat

Duisburger hat folgendes geschrieben::
wurde den die Forderung 1:1 anerkannt?


JA.
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