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Verfasst am: 14.01.07, 21:33 Titel: wohnen in D arbeiten in/fuer Firma in USA
Eine andere Variante von bisherigen Eintraegen:
Beispiel: A wohnt in D, er arbeitet uebers Internet in den USA fuer eine US firma, er bekommt sein Gehalt in US $ auf einen US account, er zahlt US steuern, muss er dazu auch noch Steuern und Abgaben in D zahlen? Durch das Internet ist es wirklich egal, wo jemand wohnt...wie ist da die Rechtslage?
Wie ist das fuer Autoren/Kuenstler, die zwar in D leben, aber selbstaending sind und an einem Buch schreiben, welches in der USA publiziert wird oder an Performances in den USA teilnehmen?
Nach Art 15 Abs 1 stellt sich die Frage, wo die Arbeit ausgeführt wird.
Eigentlich ja in D, so dass das Gehalt in D zu versteuern ist.
Aber da müsste man mal einen Kommentar zu Rate ziehen.
Ggfs müsste in diesem Fall auch Art 25 greifen, wo in einem Verständigungsverfahren zwischen den beiden Staaten zu klären ist, wo die Besteuerung zu erfolgen hat.
Am besten mal beim örtlichen FA anrufen, sich den Hauptsachbearbeiter DBA geben lassen und die Angelegenheit schildern.
Bei Autoren ist Art 14 zutreffend, demnach sind die Einkünfte nach der Fallschilderung in D zu versteuern.
Verfasst am: 15.01.07, 05:16 Titel: weitere Fragen
Wenn A nicht in D arbeitet, sondern nur in USA vor Ort, dann ist sein Gehalt nur in den USA zu versteuern?
Das Internet weicht meines Erachtens das "vor Ort" auf, was ist, wenn er uebers Internet auf einen Computer in den USA zugreift und dort "arbeitet"? Was gilt hier, wo werden dann Steuern faellig? Was ist ferner, wenn A selbstaendig ist und in den USA eine Beratungsfirma hat, er aber in D lebt und von D aus seine Kunden in USA betreut? Gilt da die 183 Tage Regel um zu entscheiden wo Steuern faellig werden?
Es ist tatsächlich so, dass der Arbeitsort D ist, das Gehalt ist demnach in D "normal" zu versteuern.
Warum die USA Steuern einbehält, lässt sich hier nicht klären.
Eventuell bekommt man die über eine dort abzugebende Steuererklärung zurück, keine Ahnung.
Der Arbeitgeber sollte darauf hingewiesen werden, dass das Gehalt in D steuerpflichtig ist, ob er dann allerdings keine Steuern einbehalten darf, muss er mit dem dortigen Steuerberater / Finanzamt klären.
Auf jeden Fall wird hier in D noch eine hohe Steuernachzahlung fällig, darauf sollte man sich schon mal vorbereiten.
genau mit der problematik beschäftige ich mich auch momentan. wäre schön zu erfahren, was daraus geworden ist!?
@ mghcsi: könnten Sie Kontakt mit mir aufnehmen? Danke
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