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Verfasst am: 17.01.07, 14:42 Titel: Forderung und Gegenforderung?
Hallo,
Die Anwaltsrechnung wurde wegen Schlechterfüllung nicht gezahlt. Trotz mehrfacher Aufforderung es so und so zu machen, machte der Anwalt etwas anderes und sagte so ginge es nicht, erst als es zu spät war, dann wurde es nicht mehr anerkannt, weshalb die Mandantin eine Zahlung leisten musste, die ohne den Fehler des Anwalts nicht nötig gewesen wäre, ist aber bereits bezahlt.
Der Anwalt strengt einen Prozess an, weil sein Honorar wegen Schlechterfüllung nicht bezahlt wurde. Die Mandantin hat aber bereits Vorschuss bezahlt. Außerdem hätte sie den Prozess nicht verloren, wenn der Anwalt richtig agiert hätte. Kann die Mandantin nun im gleichen Prozess den bereits bezahlten Vorschuss und gegebenenfalls Regress verlangen oder muss dies in einem separaten Verfahren geklärt werden?
Nein, das ist nicht nötig. Die Mandantin kann entweder im gleichen Prozess eine Widerklage erheben. Den Begriff einfach mal in eine Suchmaschine eingeben, dann kommen jede Menge Erklärungen.
Um die Honoraranspruch wird die Mandantin nicht herumkommen. Ihr bleibt daher nur die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche darzulegen und zu beweisen und mit der Klageforderung die Aufrechnung zu erklären und eventuell, wie oben schon aufgezeigt, Widerklage zu erheben. _________________ Bernd Steinbach
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