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Ungerechtfertigte Bereicherung ?

 
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Fletscher
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.11.2004
Beiträge: 160
Wohnort: Wuppertal

BeitragVerfasst am: 18.01.07, 00:22    Titel: Ungerechtfertigte Bereicherung ? Antworten mit Zitat

Hallo Forum,
ob das oben genannte Thema hier zutreffend ist, bleibt noch zu beurteilen. Folgender Fall:
Person A hört von Person B, dass ein Zoologischer Garten spezielle Tiere (Fische) aus eigener Nachzucht abgibt. Person B behauptet, dass der Zoologische Garten aber nur an bekannte Personen abgibt und nicht an Fremde. Person B bietet daher Person A an, ihm ein Tier zu besorgen. Das Tier koste 200,- Euro.
So läuft also eine Übergabe wie folgt ab. Person B holt besagtes Tier vom Zoo ab und lässt Person A zu seiner Wohnung kommen, wo A das Tier entgegennimmt und die 200,-Euro übergibt.
Später lernt A durch Zufall den Pfleger aus dem Zoo kennen, der A versichert, dass B nie mehr als 50,- Euro an den Zoo gezahlt hat, und die Tiere auch nie teurer waren.
Auf nochmalige Nachfrage bei B, entgegnet dieser, das wäre rechtens. er hätte quasi das Tier für 50,- Euro vom Zoo gekauft und es für 200,- Euro weitergegeben.
Prinzipiell erstmal nicht dumm. Jedoch war nie die Rede davon, dass A das Tier von B kauft, sondern vom Zoologischen Garten. Zweitens hat B, wie sich später rausstellte offensichtlich bewusst den direkten Kontakt behindert. Der Zoo hätte nämlich sehr wohl auch fremde Personen empfangen, um Tiere abzugeben.
Wie ist das in diesem Fall ? Unberechtigte Bereicherung ? (Gibt es sowas überhaupt) Arglistige Täuschung ? Oder alles ganz legal ?
Danke im voraus für Antworten.
Sollte dies nicht das korrekte Unterforum sein, bitte Verweis zum korrekten ...
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Mit freundlichen Grüßen,
Fletscher
(Meine Beiträge sind lediglich als laienhaft anzusehen und dienen nur dem gegenseitigen, allgemeinen Informationsaustausch.)
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 18.01.07, 00:48    Titel: Re: Ungerechtfertigte Bereicherung ? Antworten mit Zitat

Fletscher hat folgendes geschrieben::
Jedoch war nie die Rede davon, dass A das Tier von B kauft, sondern vom Zoologischen Garten.


Das wäre doch bei verständiger Betrachtung gar nicht möglich, wenn der Zoo wirklich nur an B verkaufen will. Es dürfte unstreitig ein Kaufvertrag zwischen A und B zustande gekommen sein. (Die Schiene, daß es ein Dienstleistungsvertrag im Sinne einer Vermittlung eines Kaufvertrages zwischen A und Zoo ist, halte ich für zu weit hergeholt.)

Fletscher hat folgendes geschrieben::
Zweitens hat B, wie sich später rausstellte offensichtlich bewusst den direkten Kontakt behindert. Der Zoo hätte nämlich sehr wohl auch fremde Personen empfangen, um Tiere abzugeben.


Wenn überhaupt, sehe ich hier nur die Argumentationsmöglichkeit über Wucher. Da aber A sich problemlos selbst davon hätte überzeugen können, daß er auch direkt beim Zoo kaufen kann, liegt IMO hier kein Ausnutzen von Unerfahrenheit vor. Damit ist nämlich nicht bereits jede Art von (fahrlässigem) Nichtwissen seitens des A gemeint.

Wenn B gewerblich handelt, liegt möglicherweise ein UWG-Verstoß vor, das nützt dem Käuder jedoch nichts.

Analoge Fälle: "Die neue PS3 - nur bei uns!" oder "Exklusiv in BILD: Mann beißt Hund".
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DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Fletscher
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.11.2004
Beiträge: 160
Wohnort: Wuppertal

BeitragVerfasst am: 19.01.07, 00:28    Titel: Re: Ungerechtfertigte Bereicherung ? Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
Fletscher hat folgendes geschrieben::
Jedoch war nie die Rede davon, dass A das Tier von B kauft, sondern vom Zoologischen Garten.


Das wäre doch bei verständiger Betrachtung gar nicht möglich, wenn der Zoo wirklich nur an B verkaufen will.


Was aber nur eine unwahre Behauptung seitens B war, so wie sich später rausstellte.
Weiterhin kommt hinzu, dass der Zoologische Garten eine Übergabebescheinigung (artengeschützte Tiere) ausgestellt hat und zwar auf Person A ! Dies hatte ich leider unterlassen zu erwähnen, bzw. wollte auch den Sachverhalt so einfach wie möglich halten.
Ich sehe jedoch ein, dass A sich hätte besser informieren können und selber mit dem Zoo hätte Kontakt aufnehmen können.
Wucher oder UWG hilft A hier in der Tat wenig weiter.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
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Mit freundlichen Grüßen,
Fletscher
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