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Verfasst am: 24.12.06, 22:26 Titel: Ist Staatengründung möglich?
Dies ist eine Interesannte Frage:
Angenommen Gemeinde A will sich vom übergeordneten Staat trennen, einen eigenen Staat gründen. Ist das möglich und wenn ja, welche Bedingungen müssten erfüllt sein?
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
Das ist abhängig von den wahren Landesgrenzen, inwieweit diese nach einem Kriegszustand tatsächlich gezogen wurden. Oft ist es so, daß Landesgrenzen sich tatsächlich verschoben haben, aber diese des Volkes zuliebe nicht offiziell verändert worden sind.
Da hilft nur die Durchforstung sämtlicher Staatsverträge, was unter Kolonialrecht fiel, unter Blockstaaten, wer tatsächlich noch an der Macht ist. Puerto Rico z.B. ist eine Kolonie der USA, welche Militärregierung das Sagen hat, auch wenn es nicht bekannt ist. Wenn sich keiner für etwas interessiert, die BRD z.B. nicht für eine Gemeinde, würde ich dies an die UN schicken und das Anliegen schildern, mit allen Beweisen und dann darum bitten, nicht mehr zur BRD zu gehören, weil diese die Gemeinde sträflich benachteiligt hat, (das auch schildern)
Helgoland wollte wohl nach dem 2. Weltkrieg auch keiner. Es war mal englisch und die Deutschen wollten die Insel nicht zurückhaben. Das Inselvolk hat so lange gekämpft bis es dann wieder Deutsch wurde. Es hatte ein eigenes Land sein können. Aber die ganze Gemeinde muß mitziehen, dann ist aber die Frage des Sozialrechts, Krankenhäuser, Rente etc. noch offen oder soll das neue Land von z.B. der BRD verwaltet werden.
Bei Privatgelände ist alles wieder anders. Ich glaube da könnt Ihr Euch zB Hummelbienchen-Land nennen und seid z.B trotzdem Deutsch - mit allen Vor- und Nachteilen.
Verfasst am: 18.01.07, 22:21 Titel: Re: Ist Staatengründung möglich?
Marcus Schnass hat folgendes geschrieben::
Angenommen Gemeinde A will sich vom übergeordneten Staat trennen, einen eigenen Staat gründen. Ist das möglich und wenn ja, welche Bedingungen müssten erfüllt sein?
Völkerrechtlich muß ein Staat klassischerweise drei Elemente (sog. Drei-Elementen-Lehre) aufweisen:
- Staatsgebiet
- Staatsvolk
- Staatsgewalt
Neue Definitionen (u.a. Konvention von Montevieo) fordern zusätzlich die Fähigkeit zu anderen Staaten in Beziehungen zu treten, was de facto eine Anerkennung durch andere Staaten erfordert.
Zentral dürfte bei Gemeinde A erst mal die Frage des Staatsgebietes sein.
Es ist wohl eher zu bezweifeln, dass Deutschland der Gemeinde A das Gemeidegebiet widerstandslos als Staatsgebiet übereignen würde
Wenn die Personen der Gemeinde A (das Staatsvolk) nicht in der Lage sind, das von ihr beanspruchte Gebiet vollständig unter ihre (Staats)Gewalt zu bringen, scheitert die Staatsgründung schon daran.
Zitat:
Würde eine Volksabstimmung ausreichen, wenn ja, wieviel Prozent?
Nein.
Dieses Urteil könnte interessant sein.[/list] _________________ "§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar"
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
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