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ZetPeO FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 14.07.2006 Beiträge: 2166
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Verfasst am: 19.01.07, 15:35 Titel: |
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@SpecialAgentCooper
Dass sich „B“ in die soziale Hängematte legt muss ich überlesen
haben.
Zitat: | Räsonieren darüber, dass wirtschaftlich schwächere durch unser Rechtssystem angeblich bevorteilt würden, bleibt deswegen auch grober Unfug.
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Ihre Antwort bezüglich der bestellten Musik hat dies ja wohl erst
provoziert.
Das impliziert schließlich, wer Recht bekommen möchte soll auch
dafür aufkommen.
Das mag ja bei einigen unsinnigen Streitfragen noch zutreffen,
aber sicherlich nicht bei Klagen auf Unterlassung einer strafbaren Handlung.
Gr.
ZetPeO _________________ Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt
David Hilbert
Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten. |
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lljk Gast
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Verfasst am: 19.01.07, 15:48 Titel: |
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ZetPeO hat folgendes geschrieben:: | Hmm,
d.h. eine Klage auf Unterlassung einer strafbaren Handlung
fällt unter den in § 22 aufgeführten Geltungsbereich?
Wurde dann hier die falsche Klage geführt?
Gr.
ZetPeO |
Warum sollte es nicht darunter fallen und welche Klage sollte denn Ihrer Meinung nach geführt werden? |
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SpecialAgentCooper FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.09.2006 Beiträge: 3296
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Verfasst am: 19.01.07, 15:50 Titel: |
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Wie gesagt, sprachlich mag diese Eselsbrücke für den kostenrechtlichen Grundsatz hinsichtlich der Antragstellerhaftung bescheuert sein, er trifft es jedoch rechtlich wie tatsächlich ziemlich genau.
Wer streitbar sein möchte, und das ist ja durchaus etwas auch als positiv zu bewertendes, der sollte sich dennoch über die Folgen informieren und das gilt eben gerade auch, wenn es um´s liebe Geld geht. _________________ „Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.) |
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ZetPeO FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 14.07.2006 Beiträge: 2166
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Verfasst am: 19.01.07, 16:11 Titel: |
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lljk
Zitat: | Warum sollte es nicht darunter fallen ...... |
Weil zumindest ich nicht nachvollziehen kann, dass ein Klagen auf
Unterlassung einer strafbaren Handlung dem Opfer aufgebürdet
werden kann.
Hier hat ja wohl eindeutig der Staat die Pflicht den Betroffenen
zu schützen.
Wenn nur durch eine Klage diesem Schutz nachgekommen werden kann
ist dies m.E. eindeutig Sache des Staates diesen Schutz, in diesem Falle
auch finanziell, zu gewährleisten.
Zitat: | ...und welche Klage sollte denn Ihrer Meinung nach geführt werden? |
Ich dachte an eine strafrechtliche Verfolgung.
Darauf hatte ja auch Beitragsschreiber schon hingewiesen.
Gr.
ZetPeO _________________ Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt
David Hilbert
Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten. |
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ZetPeO FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 14.07.2006 Beiträge: 2166
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Verfasst am: 19.01.07, 16:41 Titel: |
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Zitat: | Unerlaubte Handlung und strafbare Handlung ist ein himmelweiter Unterschied. | Und wo wäre der hiesige Fall denn einzuordnen?
Zitat: | ZetPeO hat folgendes geschrieben::
Hier hat ja wohl eindeutig der Staat die Pflicht den Betroffenen
zu schützen. Auf das Unterlassen einer strafbaren Handlung muss man nicht klagen. Dafür bestände (wahrscheinlich im Regelfall) gar kein Rechtsschutzbedürfnis. Strafbares Handeln wird ja ohnehin sanktioniert. Was sollte es da bewirken, wenn noch zusätzlich ein Ordnungsgeld verhängt werden könnte?
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Erstens ist nur Satz eins von mir und zweitens verstehe ich den Rest nicht.
Zitat: | Aus dem Privatrecht hat sich der Staat so weit es geht herauszuhalten. Im Zivilprozess sind die Parteien Herren des Verfahrens - nicht der Staat. |
Deswegen hatte ich doch angefragt, ob man hier einen anderen
Weg hätte gehen sollen.
Gr.
ZetPeO _________________ Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt
David Hilbert
Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten. |
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ZetPeO FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 14.07.2006 Beiträge: 2166
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Verfasst am: 19.01.07, 16:51 Titel: |
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Zusatz:
Da ich Laie bin mag es sein, dass ich den ein oder anderen
Begriff im juristisch strenggenommenen Wortgebrauch falsch verwende.
Ich bitte um Nachsehen.
Dann stelle ich die Frage anders:
Wie wäre in diesem geschilderten Fall denn die richtige Vorgehensweise
um den „B“ vor „A“ zu schützen?
Gr.
ZetPeO _________________ Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt
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Smiler FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 08.03.2005 Beiträge: 5641 Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E
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Verfasst am: 19.01.07, 19:08 Titel: |
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ZetPeO hat folgendes geschrieben:: | Dann stelle ich die Frage anders:
Wie wäre in diesem geschilderten Fall denn die richtige Vorgehensweise
um den „B“ vor „A“ zu schützen?
Gr.
ZetPeO |
Als Währung 2 Kästen Bier und nen Schnaps finden sich immer ein zwei
Die Anzeige wurde schon genannt. _________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht! |
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SpecialAgentCooper FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.09.2006 Beiträge: 3296
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Verfasst am: 20.01.07, 10:08 Titel: |
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@ZetPeO: Nach nochmaligem Lesen der Beiträge sehe ich nach wie vor nicht, weswegen meine Antwort betreffend die Folgen selbst bestellter Musik das Schwadronieren über vermeintlich ungerechtfertigten Schutz wirtschaftlich Schwacher und Selbstjustiz provoziert haben sollte. _________________ „Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.) |
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ralle08 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 05.08.2005 Beiträge: 136
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Verfasst am: 20.01.07, 18:14 Titel: |
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hi
ich glaub ich muss mal die Thematik an einen etwas anders gelagerte Beispiel konkretisieren:
Person A begeht eine Markenrechtsverletzung. Person A hat aber mehrfach eine eidestattliche Versicherung über seine Vermögensverhältnisse abgegeben. A ist also "pleite".
Markenrechtsinhaber B hat nun Unterlassungsansprüche gegenüber A. Um diese durchzusetzen muss er vor einem Gericht eine Verfügung erwirken. A bekommt Prozesskostenbeihilfe und wird von einem Verteidiger vertreten
Das Gericht erlässt die Verfügung gegen A. Die Kosten des Verfahrens werden A auferlegt.
Da A aber Zahlungsunfähig ist bleiben alle Kosten (incl. Gerichtskosten und pikanterweise auch die Kosten für den Zeugen von A) bei B als Zweitschuldner
hängen. B musste ja die Klage erheben. ( hat also "die Musik bestellt" ).
Da A weiterhin zahlungsunfähig ist sind ihm die Verfügung und die Kostenfestsetzungsbeschlüsse schnuppe.
A kann nun munter weitermachen und B weiterhin schädigen. A hat ja kein Geld, kann also für den von ihm angerichteten Schaden nicht zur Rechenschaft gezogen werden.
Es gibt genug Zeitgenossen die auf dieser Tour reisen und die damit die Gerichte beschäftigen und denen es egal ist wer nachher die Kosten trägt.
Wie kann man solche Subjekte (legal) stoppen?
Strafrechtlich ist da ja nichts zu machen.
Ralle |
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SpecialAgentCooper FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.09.2006 Beiträge: 3296
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Verfasst am: 20.01.07, 18:20 Titel: |
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Das wurde mit dem Hinweis auf eine Ordnungsgeldverfahren schon beantwortet. _________________ „Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.) |
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ralle08 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 05.08.2005 Beiträge: 136
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Verfasst am: 21.01.07, 10:33 Titel: |
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SpecialAgentCooper hat folgendes geschrieben:: | Das wurde mit dem Hinweis auf eine Ordnungsgeldverfahren schon beantwortet. |
richtig, wenn jemand gegen eine Verfügung verstösst bekommt er Ordnungsgeld aufgebrummt.
Da aber Person A clever ist verstösst er nicht gegen die Verfügung. Er sucht sich da einfach ein anderes "Feld" aus. Also nach Markenrechtsverstoss macht er einfach was anderes und zwingt B wieder zum Antrag auf eine Verfügung.
A hat ja keine Kohle und somit auch kein persönliches Risiko.
Das meine ich mit dem mangelhaften Schutz in unserem Zivilrecht vor solchen Subjekten. |
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SpecialAgentCooper FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.09.2006 Beiträge: 3296
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Verfasst am: 21.01.07, 11:22 Titel: |
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Und kann er das Ordnungsgeld nicht zahlen, dann eventuell auch ersatzweise Ordnungshaft. Die schmerzt auch jemanden, der unpfändbar ist.
Was soll unser Rechtssystem mit solchen Streithähnen denn Ihrer Auffassung nach machen? In den berühmten Sack stecken?
Es ist an unserem Rechtsstaat doch nicht zu bemängeln, dass man nicht (und schon gar nicht gratis) im voraus Blanko-Entscheidungen für potentielle, nicht näher zu bestimmende zuküntfige Streitfälle bekommt. Im Rechtsstaat ist das leider nicht möglich und auch nicht notwendig, wenn man unsere ohnehin überlastete Justiz nicht sofort zum Kollaps bringen möchte.
Zur Verdeutlichung ein alter Treppenwitz aus der NS-Zeit: Drei SPD-Mitglieder werden wegen staatsfeindlicher Umtriebe zu zwei, vier und sechs Jahren Zuchthaus verurteilt. Schuldmindernd wurde berücksichtigt, daß keine Beweise vorlagen. _________________ „Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.) |
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