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Frage an Exrichter Bitte um Beurteilung
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Donnerlady
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.01.2007
Beiträge: 26
Wohnort: zu Hause aber mehr im Stall

BeitragVerfasst am: 19.01.07, 13:48    Titel: Frage an Exrichter Bitte um Beurteilung Antworten mit Zitat

Hallo,
sie scheinen sich sehr gut im Strafrecht auszukennen.
Person A ist vom ehem. Arbeitgeben Person B angeklagt worden in 25 Fällen der Unterschlagung und 12 Fälle der Urkundenfälschung. Das ganze findet vor dem Schöffengericht statt.Person Aist vorbestraft von 2000 und 2005 wegen Betrugs mit Geldstrafe. Das Urteil 2000 hat was mit Mietrecht zu tun und 2005 was mit einer unbezahlten Tierarztrechnung.
Die momentan angezeigten Fällen haben was mit unterschlagenem Geld zu tun ca. 3500 Euro und Fälschung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen.(Urkundenfälschung)
Person A hat auf das Bestimmen von Person B Gelder entgegengenommen und nicht im Kassenbuch gebucht. Alles auf Anweisung von Person B.
Die AUs wurden auch mit Zustimmung von Person B ausgefüllt und mit dem Faksimple Stempel abgezeichnet. Dies wurde bei allen AUs von allen Patienten gemacht.
Nach fristloser Kündigung von Person A aus anderen Gründen hat Person A ein Arbeitsgerichtverfahren eröffnet. Danach kam Person B mit diesen scheinheiligen Vorwürfen und es wurde Anzeige erstattet.
Person A ist alleinerziehend mit Kind und der Richter hat A in der ersten Verhandlung bis 4 Jahre angedroht. Wenn Person A gesteht 2 Jahre Bewährung.
Aber soll Person A was gestehen, was sie nicht war? A ist total verzweifelt und hat Angst ins Gefängnis zu müssen und Sohn alleine lassen zu müssen.
Haben Sie Erfahrung mit solchen Sachen? Wie soll A seine Unschuld beweisen?

Danke im vorraus
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Donnerlady
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.01.2007
Beiträge: 26
Wohnort: zu Hause aber mehr im Stall

BeitragVerfasst am: 19.01.07, 15:21    Titel: Antworten mit Zitat

nein A ist die Angeklagte. Das Geld hat Person B in die Tasche gesteckt. Das nennt man dann Steuerhinterziehung. Aber B behauptet das A sich das Geld eingesteckt hat. A war Angestellte von B. Und auf Anweisung von B hat A alle Bareinnahmen angenommen und den Patienten quittiert. A hat die Einnahmen dann in der Patientenkartei als Bareinnahme eingetragen und im Kassenbuch sollte sie laut B nicht buchen.
Können Sie mir was dazu sagen?

LG
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Donnerlady
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.01.2007
Beiträge: 26
Wohnort: zu Hause aber mehr im Stall

BeitragVerfasst am: 19.01.07, 16:28    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
A hat einen Anwalt. Die Verhandlung ist im März. Möchte nur wissen, ob die Möglichkeit besteht das A eine Gefängnisstrafe erwartet oder ob eine Bewährung auch in Frage kommt wenn man A vor Gericht nicht glaubt. Ein ehemaliger Richter hat da mehr Erfahrung um A ein wenig die Angst unschuldigt verurteil zu werden zu nehmen.
A hatte ja schon eine Verhandlung.
Richter sagt, wenn A gestehet bekommt A eine Bewährung wenn nicht, könnten es 4 Jahre werden.
Daher soll A gestehen? Obwohl A unschuldig ist? Um der Haft zu entgehen? Oder es auf eine Verurteilung ankommen lassen? A weiss halt nicht, wass sie machen soll.
Anwalt sagt zu A das Kind könnte A den Hals retten. Das A Bewährung bekommt. Eine Mutter mit Kind schickt man nicht ins Gefängniss.
Aber würde gerne andere Meinungen dazu sehen.
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Agent Provocateur
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 04.01.2007
Beiträge: 667

BeitragVerfasst am: 19.01.07, 16:51    Titel: Antworten mit Zitat

Donnerlady hat folgendes geschrieben::
Ein ehemaliger Richter hat da mehr Erfahrung um ...


Weder ein ehemaliger, noch ein aktueller Richter können - noch dazu ohne einen Blick in die Akte geworfen zu haben - wissen, wie der tatsächlich mit der Sache befasste Richter die Sache aburteilen wird. Die Tendenz des Richters lässt sich wohl seiner oben zitierten Aussage entnehmen.
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Donnerlady
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.01.2007
Beiträge: 26
Wohnort: zu Hause aber mehr im Stall

BeitragVerfasst am: 19.01.07, 17:23    Titel: Antworten mit Zitat

es sagt ja niemand das jemand darüber urteilen soll wie es sein könnte.
Jemand der nicht in dieser Situation steckt, kann nicht darüber urteilen. Ein Forum ist dafür da um Meinungen auszutauschen. Und ich denke das ein Ex Richter derJahrelange Erfahrung hat etwas dazu schreiben kann.
Habe doch schon gesagt was Anwalt zu Person A gesagt hat. Aber man kann nicht von Anwalt zu Anwalt laufen und sich von jedem ne Meinung holen. Dafür gibt es ja das Forum.
Die Angst von A muss auch verstanden werden. Da hängt soviel von ab vom Urteil.
Was macht man in solcher Situation wo A drinsteckt? Dazu möchte ich Meinungen!
Und jemand der mit diesen Themen beruflich zu tun hat könnte auch seine Erfahrungswerte in ähnlichen Fällen wiedergeben z.B.

LG
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Agent Provocateur
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Anmeldungsdatum: 04.01.2007
Beiträge: 667

BeitragVerfasst am: 19.01.07, 17:41    Titel: Antworten mit Zitat

Donnerlady hat folgendes geschrieben::
Und jemand der mit diesen Themen beruflich zu tun hat könnte auch seine Erfahrungswerte in ähnlichen Fällen wiedergeben


Wer könnte das besser als der Anwalt der A?

Im Übrigen kann ich die Sorgen der A durchaus nachvollziehen, nur können diese der A leider nicht genommen werden, da die Strafzumessung immer auch vom persönlichen Eindruck des/der Richter(s) abhängt.
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Donnerlady
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.01.2007
Beiträge: 26
Wohnort: zu Hause aber mehr im Stall

BeitragVerfasst am: 19.01.07, 18:04    Titel: Antworten mit Zitat

ja was würden Sie tun?
Gestehen? oder es darauf ankommen lassen?
Können Sie mir sagen ob ein Gespräch zwischen Angeklagten und Richter unter 4 Augen vorher möglich ist? Und wenn ja wie soll man dies am besten angehen?


LG
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Agent Provocateur
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 04.01.2007
Beiträge: 667

BeitragVerfasst am: 19.01.07, 18:10    Titel: Antworten mit Zitat

Donnerlady hat folgendes geschrieben::
ja was würden Sie tun?
Gestehen? oder es darauf ankommen lassen?


Beim besten Willen, es wäre absolut unverantwortlich, würde ich diese Fragen beantworten.
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Donnerlady
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Anmeldungsdatum: 18.01.2007
Beiträge: 26
Wohnort: zu Hause aber mehr im Stall

BeitragVerfasst am: 19.01.07, 18:26    Titel: Antworten mit Zitat

was ist daran verwerflich Ihnen solche Fragen zu stellen? Anwälte machen dieses schließlich auch mit den Richtern nach einer Verhandlung oder wenn man sich privat kennt über diesen Fall sprechen. ( Habe ich zufälliger Weise in der Familie)
Also wenn Sie in meiner Situation wären was würden Sie tun? Gestehen? Obwohl man unschuldig ist? Um einer Haftstrafe zu entegehen?
Trauen Sie sich ruhig ran an die Frage!

Danke
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Dummerchen
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6447
Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel

BeitragVerfasst am: 19.01.07, 20:51    Titel: Antworten mit Zitat

Donnerlady hat folgendes geschrieben::
Anwälte machen dieses schließlich auch mit den Richtern nach einer Verhandlung oder wenn man sich privat kennt über diesen Fall sprechen. ( Habe ich zufälliger Weise in der Familie)


Dann kennen sie aber die Akte, wissen, wie es um die Beweislage bestellt ist, haben den Angeklagten live erlebt etc. pp.

Zitat:
Also wenn Sie in meiner Situation wären was würden Sie tun? Gestehen? Obwohl man unschuldig ist? Um einer Haftstrafe zu entegehen?


Es ist hier aber niemand in deiner Lage.
Es kennt hier niemand die Akte, es weiss hier niemand, wie es um die Beweislage bestellt ist, es hat dich hier noch niemand live erlebt etc. pp.

Begreif es endlich: individuelle Ratschlaege sind weder erlaubt, noch moeglich.
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J.A.
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 3365
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 19.01.07, 22:27    Titel: Antworten mit Zitat

Dem kann ich mich nur anschliessen. Ich sagte es in einem anderen thread der Donnerlady ja bereits. Auch ein Richter, der schon 1000 solche Fälle abgeurteilt hat, kann hier -in einem Forum- nicht den gewünschten Rat geben, ohne jegliche Aktenkenntnis usw.
_________________
mit frdl. Grüßen

J.A.
___________________________________________________________________________________________
Justizstilblüten:"Die Reifeverzögerung des Angeklagten ist so groß, dass er einem Jugendrichter
gleichzustellen ist".
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 19.01.07, 22:48    Titel: Antworten mit Zitat

Donnerlady hat folgendes geschrieben::

Was macht man in solcher Situation wo A drinsteckt?
Sich mit seinem Anwalt beraten.
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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Donnerlady
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Anmeldungsdatum: 18.01.2007
Beiträge: 26
Wohnort: zu Hause aber mehr im Stall

BeitragVerfasst am: 19.01.07, 22:51    Titel: Antworten mit Zitat

genau das ist es.Das es hier viele gibt, die das ähnlich erlebt haben. Und verurteilt wurden!! Man muss hier mal sich die Fälle durchlesen, dass Leute gestehen, obwohl sie es nicht waren. Ist doch nicht Sinn der Sache von Prozessen.
Ich habe einfach Angst um mein Kind.
Und ich möchte doch nur das jemand von seiner Erfahrung erzählt. Ist das so schwer zu verstehen.
Und wenn man immer nur mit klugen Sprüchen kommt und in Wirklichkeit keine Antwort geben kann sollte man es lassen.
Ich möchte Erfahrungen austauschen und nicht mich rechtfertigen müssen.
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mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 19.01.07, 23:03    Titel: Antworten mit Zitat

Donnerlady hat folgendes geschrieben::
genau das ist es.Das es hier viele gibt, die das ähnlich erlebt haben. Und verurteilt wurden!! Man muss hier mal sich die Fälle durchlesen, dass Leute gestehen, obwohl sie es nicht waren. Ist doch nicht Sinn der Sache von Prozessen.
Vielleicht kann A ja aus den Fehlern anderer lernen.
Zitat:
Ich... mein ....
Wie war das mit den Forenregeln?
Zitat:
Und ich möchte doch nur das jemand von seiner Erfahrung erzählt. Ist das so schwer zu verstehen.
Und wenn man immer nur mit klugen Sprüchen kommt und in Wirklichkeit keine Antwort geben kann sollte man es lassen.
Ich möchte Erfahrungen austauschen und nicht mich rechtfertigen müssen.
Sorry, aber wer einen Diebstahl/Unterschlagung/Betrug beobachtet und nicht anzeigt, der macht sich mit schuldig.
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 19.01.07, 23:38    Titel: Antworten mit Zitat

Beitragsschreiber hat folgendes geschrieben::
Es kann aber durchaus sein, dass man etwas auf Anweisung eines anderen tut und trotzdem selbst dafür einzustehen hat.

Insbesondere als Buchhalter ...
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