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Überfüllte Diskothek mit "Autstrittsverbot"?

 
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horneburg1234
Gast





BeitragVerfasst am: 25.12.04, 15:18    Titel: Überfüllte Diskothek mit "Autstrittsverbot"? Antworten mit Zitat

Hallo alle zusammen!

Normalerweise bekommt man in einer Diskothek einen Stempel auf den Handrücken, der es einem ermöglicht, das Lokal (selbstverständlich nur an einem best. Abend) zu betreten und zu verlassen, so oft man möchte.

Darf ein Diskobetreiber auch ein Eintrittsentgelt verlangen, ohne die Möglichkeit zu gewähren, die Gaststätte nach belieben zu betreten, sofern er es den Gästen ermöglicht, sich innerhalb eines abgegrenzten Bereiches im Freien aufzuhalten?

Darf ein Türsteher einen Gast davon abhalten, sich den "Grenzen" dieses Bereichs zu nähern, auch wenn für ihn eindeutig erkennbar ist, dass der Gast sich ausschließlich mit auf der anderen Seite befindlichen Personen unterhalten möchte?

Meiner Erfahrung nach befindet ich mich in einer Diskothek einem rechtsfreien Raum, da ich nicht in der Lage bin irrationalen Forderungen der Türsteher (s.o.) Paroli zu bieten. Erwerbe ich mit der Bezahlung des Eintrittsgeldes nicht auch gewisse Ansprüche an den Betreiber? Oder muss ich mich tatsächlich allen willkürlichen Anordnungen beugen, bzw. bei Nichteinhaltung in Kauf nehmen, des Lokals verwiesen zu werden?

Ich hab bereits im Gaststätten- und auch im Hotelrecht nachgelesen, aber nichts gefunden, das in irgedneiner Art Bezug auf diese Thematik nimmt.

Ich wäre über einen Link zu einem Gesetzestext, aber auch zu spontanen Gedanken sehr dankbar.


Freundliche Grüße und Frohe Weihanchten

horneburg1234
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Karsten
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 25.12.04, 20:17    Titel: Antworten mit Zitat

Natürlich darf der Diskothekenbesitzer nach eigenem Gutdünken festlegen, unter welchen Bedingungen er das Betreten seiner Gaststätte erlaubt.
Mit dem Eintrittsgeld erwirbst du in der Regel das Recht zum EINMALIGEN Besuch.
Ein RECHT, mehrmals rein und raus zu gehen gibt es nicht. Wenn dies gestattet wird, dann handelt es sich dabei um eine freiwillige Kulanzentscheidung des Betreibers.
Etwas anderes wäre es, wenn dies irgendwie ausdrücklich zugesichert würde.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 26.12.04, 12:13    Titel: Antworten mit Zitat

So sieht's aus. Smilie

> Darf ein Türsteher einen Gast davon abhalten, sich den "Grenzen" dieses Bereichs zu nähern, auch wenn für ihn eindeutig erkennbar ist, dass der Gast sich ausschließlich mit auf der anderen Seite befindlichen Personen unterhalten möchte?

Das kann man ohne genaue Kenntnis der lokalen Umstände nicht beantworten.
Es muß ja keinesfall auch objektiv "eindeutig erkennbar" sein.

Es ist z.B. durchaus verständlich, wenn ein Betreiber aus Gründen der Übersichtlichkeit die bereits eingelassenen Gäste von den draußen wartenden potentiellen Gästen trennen will.
Etwa wenn er verhindern will, daß es am Ende Streit darüber gibt, ob jemand bereits eingelassen war und lediglich ein Gespräch an der Bereichsgrenze geführt hat, oder ob diese Person vielleicht die Absperrung umgangen hat und sich "einschleichen" will.

Daran ist also nichts "irrational" und auch kein "rechtsfreier Raum".
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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