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& zeichen in der Praxis PartGG

 
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marco007
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.01.2007
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 20.01.07, 13:57    Titel: & zeichen in der Praxis PartGG Antworten mit Zitat

Hallo,

Mich interessiert folgendes:Da ja laut PartGG,nur Partnerschaftsgesellschaften oder laut HGB Handelsfirmen das kaufmännische & zeichen (und Partner) verwenden dürfen,frage ich mich,ob es dann erlaubt sei, eine Serie namens Toto& Harry zu nennen?

Bitte auch um Quellen(gesetzestexte) udn begründung,wieso das in diesem Fall erlaubt oder eben nichterlaubt ist.
Ich darf es auch nicht einfach verwenden,wenn es eben nicht der Fall ist,Toto& Harry ist eben keine Partnerschaftsgesellschaft,oder haben Fernsehsender mehr Rechte,diese zeichen in einer Fantasiebezeichnung verwenden zu dürfen?


gruss marco007
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Bernd Steinbach
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.12.2006
Beiträge: 322
Wohnort: Bensheim

BeitragVerfasst am: 20.01.07, 14:36    Titel: Antworten mit Zitat

Was hat den der Name einer Serie mit der Namensgebung einer Gesellschaft zu tun?

Außerdem ist nicht das "&", sondern nachfolgende Hervorhebung für die Bezeichnung der Partnerschaft vorgesehen:



Zitat:
Gesetz über Partnerschaftsgesellschaften

§ 2 Name der Partnerschaft

(1) 1Der Name der Partnerschaft muß den Namen mindestens eines Partners, den Zusatz "und Partner" oder "Partnerschaft" sowie die Berufsbezeichnungen aller in der Partnerschaft vertretenen Berufe enthalten. 2Die Beifügung von Vornamen ist nicht erforderlich. 3Die Namen anderer Personen als der Partner dürfen nicht in den Namen der Partnerschaft aufgenommen werden.

(2) § 18 Abs. 2, §§ 21, 22 Abs. 1, §§ 23, 24, 30, 31 Abs. 2, §§ 32 und 37 des Handelsgesetzbuchs sind entsprechend anzuwenden; § 24 Abs. 2 des Handelsgesetzbuchs gilt auch bei Umwandlung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts in eine Partnerschaft.

_________________
Bernd Steinbach
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marco007
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.01.2007
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 21.01.07, 02:38    Titel: Antworten mit Zitat

Ganz einfache antwort ,Steinbach,

Laut HGB und PartGG,darf so eine bezeichnung man nicht einfach führen, nur weil Sie einer Fantasie entspringt und für alles zu verwenden. Diese regeln das Namensgebungen mit dem & zeichen eben nur verwendet werden dürfen wie es in HGB und PartGG vorgesehen ist.
Oder habe ich das falsch verstanden.Wenn man das für alles und überall verwenden darf,dann wäre dies ja wohl nicht in HGB und PartGG geregelt,sondern stünde auch im BGB,was aber nicht der Fall ist.

marco007
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