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Verfasst am: 21.01.07, 15:17 Titel: Auslandseinsätze der Bundeswehr
Guten Tag!
Ich habe da mal eine Frage:
Im GG Art. 87a steht doch, dass die Streitkräfte nur zur Verteidigung eingesetzt werden dürfen.
Nun ist es aber so, dass die Bundeswehr ja in zahlreichen Auslandseinsätzen eingesetzt wird. Mich würde mal interessieren, wie dies rechtlich begründet wird, oder ob sich das über rechtlich rechtfertigen lässt. Man kann doch schließlich nicht ernsthaft behaupten, dass die Bundeswehr Deutschlands Sicherheit im Kongo verteidigt. Denn wenn man das täte, könnte man ja im Grunde auch jeden beliebigen Angriffskrieg damit begründen, dass er irgendwie indirekt Deutschlands Sicherheit verteidigt, oder?
Außerdem ist das ja auch nicht die Begründung, sondern diese Auslandseinsätze sind offiziell ja Hilfseinsätze für die betreffenden Länder, und Ähnliches.
Also warum sind die Auslandseinsätze dann nicht verfassungswidrig?
Gibt es dazu vielleicht schon eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, oder hat da noch niemand versucht, zu klagen?
Oder ist es vielleicht so, dass Deutschland durch internationale Verträge zu solchen Einsätzen verpflichtet ist? Aber stehen internationale Verträge über dem GG?
Verfasst am: 21.01.07, 15:41 Titel: Re: Auslandseinsätze der Bundeswehr
Kantt hat folgendes geschrieben::
Oder ist es vielleicht so, dass Deutschland durch internationale Verträge zu solchen Einsätzen verpflichtet ist? Aber stehen internationale Verträge über dem GG?
Nach Art. 87a (2) GG darf die Bundeswehr außer zur Verteidigung auch dann eingesetzt werden, wenn das GG es ausdrücklich zulässt.
Mit Art. 24 (2) GG existiert eine verfassungsrechtliche Ermächtigungsgrundlage für den mitlitärischen Einsatz der Bundeswehr im Rahmen eines Systems kollektiver Sicherheit, wie z.B. der NATO und der UN.
Grundlegend dazu empfehle ich das AWACS-Urteil des BVerfG. _________________ "§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar"
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
Ein ganz nettes Thema. Hatte ich im Abitur.
Und es auch so erklärt. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
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