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Schmerzensgeld

 
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Produktiv
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.01.2007
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 21.01.07, 17:43    Titel: Schmerzensgeld Antworten mit Zitat

Hallo,
angenommen A wurde von einem 16 jährigem die nase gebrochen. A hatte keinerlei schuld an diesem vorfall.
B wurde bereits strafrechtlich verurteilt.macht es dann sinn B auf schmerzensgeld zu verklagen, da er noch minderjährig ist?

und wenn ja was für A dabei rausspringen würde? die nase ist jetzt schief und es ist eine narbe zurückgeblieben..attest usw hat A alles...

Bestünde für A ein risiko die prozesskosten und/oder anwaltskosten eines zivilprozesses zu tragen obwohl B bereits für schuldig befunden wurde?
Und wenn B auf schmerzensgeld verklagt würde, müsste B dann den vollen betrag zahlen wenn er sich momentan in der ausbildung befindet ?(weil er kein geld hat?) oder müssen seine eltern dies dann übernehmen?

vielen dank im voraus


Zuletzt bearbeitet von Produktiv am 22.01.07, 17:25, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Maus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.11.2004
Beiträge: 2357

BeitragVerfasst am: 21.01.07, 21:22    Titel: Antworten mit Zitat

Liebes FDR-Mitglied,

wie Sie sicher in unserer Juriquette gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Bitte helfen Sie unserem Forum, in dem Sie Ihren Beitrag so umformulieren (in Ihrem Beitrag rechts den Button "edit" anklicken), dass daraus eine allgemeine Fragestellung zur Rechtslage entsteht.

Achten Sie bitte auf diesen Grundsatz bei jedem weiteren Posting.

Die Antworter bitten wir darum, auch auf individuelle konkrete Fragestellungen nur mit relevanten Transparenzinformationen (Gesetze, Verordnungen, Urteile, Leitsätze, Informationsquellen, Links usw. ) zu antworten. Diese Informationen dienen der Förderung der Rechtskunde bzw. dem allg. Rechtsverständnis.

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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 22.01.07, 01:43    Titel: Antworten mit Zitat

1. Wenn A den B verletzt, muß immer noch A dafür haften und nicht seine Eltern (da eine Aufsichtspflichtverletzung bei Jugendlichen wohl kaum konstruiert werden kann).

2. Wenn A den B verletzt, ist ein (zivilrechtliches) Urteil, in dem B Schmerzensgeld zugesprochen wird, 30 Jahre lang vollstreckbar. Irgendwann sollte A ja mal ein Einkommen über der Pfändungsgrenze haben. Im übrigen droht bei "Abwarten" Verjährung!

3. Grundsätzlich ist nicht ausgeschlossen, daß B einen Zivilprozeß verliert, auch wenn A zuvor in der gleichen Sache in einem Strafprozeß schuldig gesprochen wurde. Das ist in der Praxis jedoch extrem selten. Ebenso ist möglich, daß B seine Forderung nicht vollumfänglich durchsetzen kann und somit anteilig Prozeßkosten übernehmen müßte.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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