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Verfasst am: 20.01.07, 00:21 Titel: Wie viel Geld transportieren?
Guten Tag,
ich wollte mal nachfragen, wie viel Geld (in Bar) man mit sich führen darf in Deutschland bzw. wie viel darf man aus einem anderen Land "mit bringen" ?
Ausserdem noch in Polen,Weißrussland und Russland ... das ist aber eher weniger wichtig.
Verfasst am: 20.01.07, 17:16 Titel: Re: Wie viel Geld transportieren?
gigafan hat folgendes geschrieben::
Ich wollte mal nachfragen, wie viel Geld (in Bar) man mit sich führen darf in Deutschland...
Mangel entgegenstehender Rechtsvorschriften: Soviel man will und hat.
Zitat:
...bzw. wie viel darf man aus einem anderen Land "mit bringen" ?
Auch hier: Soviel man will und hat.
Der Außenwirtschaftsverkehr und dazu gehört auch der Verkehr mit Zahlungsmitteln ist grundsätzlich frei. Er unterliegt nur den Beschränkungen die das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und die Außenwirtschaftsverordnung (AWV) vorsehen (§1 AWG).
Weder AWG noch AWV sehen bezüglich des Verbringens über die Grenze Beschränkungen für den Verkehr mit Zahlungsmittel, die auf EURO lauten, noch für auf andere Währung lautende Zahlungsmittel vor.
Ergo besteht in Deutschland Höhe nach keine Beschränkung hinsichtlich der Mitnahme von Zahlungsmitteln über die Grenzen.
Zu beachten ist jedoch, dass nach §1 (3a) ZollVG der grenzüberschreitende Bargeldverkehr zollamtlich überwacht wird und man nach §12a (1) ZollVG verpflichtet ist, auf Verlangen eines Zoll- oder Bundespolizeibeamten Bargeld oder gleichgestellte Zahlungsmittel im Wert von 15.000 Euro oder mehr nach Art, Zahl und Wert anzuzeigen sowie die Herkunft, den wirtschaftlich Berechtigten und den Verwendungszweck darzulegen.
Dies ist jedoch keine mengemäßige Beschränkung der Mitnahme von Zahlungsmitteln über die Grenzen, sondern eine Maßnahme zur Bekämpfung der Geldwäsche.
Zitat:
Ausserdem noch in Polen,Weißrussland und Russland ... das ist aber eher weniger wichtig.
Da muß ich auch passen.
EDIT: Rechtschreibfehler editiert _________________ "§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar"
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
Zuletzt bearbeitet von Toph am 21.01.07, 14:44, insgesamt 1-mal bearbeitet
Diese Frage lässt sich wohl nicht pauschal beantworten und hängt von den beteiligten Ländern und den beteiligten Währungen ab. Manche Währungen dürfen gar nicht ein- bzw. ausgeführt werden, manche sind deklarationspflichtig. Häufig findet man gute Informationen dazu auf den Webseiten des Auswärtigen Amtes -> Länderinformationen.
...aber angeben das man >15.000 € mit sich führt, nur wenn gefragt wird ? oder aufjedenfall.
Bargeld und gleichgestellte Zahlungsmittel mit einem Wert von mindestens 15.000,- sind nur auf Verlangen anzumelden.
Aber bitte beachten, dass dies die Rechtslage in Deutschland ist und die Rechtslage in anderen Länder abweichen kann _________________ "§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar"
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
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