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Verfasst am: 22.01.07, 00:42 Titel: was passiert bei sowas?
person a is mit einer ihm fremden gruppe zusammen.person a is stark betrunken und erzählt der gruppe um zuprollen das er drogen verkauft was aber garnicht stimmt.jetz zeigt jemand von der gruppe person a deswegen an.aber person a macht des nicht und war betrunken und hat des aus spaß nur gesagt.was kann person a passieren?
J.A.
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Justizstilblüten:"Die Reifeverzögerung des Angeklagten ist so groß, dass er einem Jugendrichter
gleichzustellen ist".
Ja, ein Ermittlungsverfahren wird bei einer Anzeige eingeleitet werden. Mit 'nichts' meinte ich , daß am Ende nichts rauskommt. _________________ mit frdl. Grüßen
J.A.
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Justizstilblüten:"Die Reifeverzögerung des Angeklagten ist so groß, dass er einem Jugendrichter
gleichzustellen ist".
Zumindest theoretisch besteht die Möglichkeit, dass gegen A ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen §§ 29 ff. BtMG eingeleitet wird.
...mit den damit verbundenen Begleiterscheinungen wie Kontenprüfung, Hausdurchsuchung, erkennungsdienstliche Behandlung...
Theoretisch ok, aber in der Praxis wird man doch nur aufgrund eines im betrunkenen Zustandes gegenüber unbekannten gemachten "Geständnis", das man auf etwaige Nachfrage von Polizisten sofort wiederruft, doch niemals eine Hausdurchsuchung etc. befürchten müssen.
Die Nachfrage der Polizisten sowie die Gewährung rechtlichen Gehörs erfolgt aus Gründen des befürchteten Beweismittelverlustes zumeist nicht vor, sondern nach der Durchsuchung...
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