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Sportlehrer gibt Eintrag wegen unentschuldigtem Fehlen ...

 
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Gast






BeitragVerfasst am: 21.12.04, 11:27    Titel: Sportlehrer gibt Eintrag wegen unentschuldigtem Fehlen ... Antworten mit Zitat

Hallo Rechtsexperten,

mich hats heute fast umgehauen. Mein Tutor berichtet mir, dass mein Sportlehrer mir einen Eintrag gegeben hat aufgrund unentschuldigtem Fehlen.

Mir ging es am Nachmittag (der Sportunterricht beginnt um 16.00 Uhr) nicht besonders gut und meine Mutter sagte zu mir, ich solle doch zu Hause bleiben. Am nächsten Tag haben wir eine Bioklausur geschrieben, bei dem gleichen Lehrer (Sportlehrer= Biolehrer). Als ich ihm meine Klausur abgab, streckte ich ihm meine Entschuldigung entgegen für gestern Nachmittag. Er meinte, dass Entschuldigungen bei der Schulleitung abgegeben werden und somt steckte ich sie wieder ein. Das war am Mittwoch. Am Freitag redete ich mit dem stv. Schulleiter und er sagte, dass Entschuldingungen, die einzelne Stunden betreffen beim Fachlehrer abzugeben sind. Er nahm sie aber trotzdem entgegen. Somit war der Fall für mich erledigt.

Meine Frage: Ist der Sportlehrer berechtigt mir einen Eintrag zu geben? Bis Freitag war sie natürlich nicht abgegeben, aber am Tag nach Sport wollte ich sie ja gleich dem betreffenden Lehrer abgeben. Er weiß ja, dass es eine Entschuldigung gibt.

Danke für eure Antworten.
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Gast






BeitragVerfasst am: 21.12.04, 22:55    Titel: Antworten mit Zitat

Ich weiß nicht wie das bei euch in der Schulordnung geregelt ist, aber wenn du als Arbeitnehmer das so machst, bekommst du eine Abmahnung. Man muß vor dem Ausfall sich abmelden, nicht erst am Tag darauf mitteilen daß man nicht kommen konnte. Demnach hättest du also spätestens an diesem Tag um 16.00 Uhr dem Lehrer sagen müssen, daß du wegen Krankheit nicht teilnehmen kannst. Wie sonst soll er wissen, daß ein ausreichender Grund vorliegt? Wenn er nichts weiß, trägt er natürlich erst einmal "unentschuldigt" ein.

Sollte es bei Schülern wirklich reichen, kommentarlos wegzubleiben und dann Tage später erst mitzuteilen was los war, wäre das eine recht schlechte Vorbereitung auf das Arbeitsleben. Wer das als Arbeitnehmer in seiner Probezeit macht, fliegt in aller Regel sofort raus.
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kml
Gast





BeitragVerfasst am: 22.12.04, 21:23    Titel: Antworten mit Zitat

Sie haben sich völlig richtig verhalten. Ihr Lehrer hat sie berechtigt ins Klassenbuch eingetragen, weil sie nicht anwesend waren. Aber wenn sie rechtzeitig (rechtzeitig wird in der Schulordnung angegeben, i.d.R. spätestens nach 3 Tagen) sich entschuldigt haben, wie sie es sagen, muss er dann auch einen Vermerk eintragen, dass sie sich entschuldigt haben.
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Vollstrecker
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 11.11.2004
Beiträge: 421
Wohnort: Düsseldorf

BeitragVerfasst am: 26.12.04, 20:47    Titel: Antworten mit Zitat

In der Tat, der Schüler hat sich korrekt verhalten.
Entschuldigungen sind sofort mündlich auszusprechen (auch telefonisch), falls möglich und zumutbar, dann schriftlich innerhalb von 3 Tagen beim zuständigen Lehrer bzw. KLASSENLEHRER (bei längerer Abwesenheit), nicht bei der Schulleitung.
Eine sofortige mündliche Entschuldigung war hier wohl kaum möglich (Sekretariat nachmittags besetzt?). Es genügte die schriftliche Entschuldigung am nächsten Tag beim zuständigen Lehrer.
Warum wundern sich Lehrer eigentlich über ihr schlechtes Ansehen in der Bevölkerung?
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