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dramaticer FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.02.2006 Beiträge: 91
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Verfasst am: 01.12.06, 10:39 Titel: In welcher Form eine Klage einreichen |
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Hallo,
es geht um eine Klage in folgendem Sachverhalt:
Ein Verkäufer bot eine Ware bei Internetauktionshaus [Name geändert] an. Ende der Auktion war mitte September, die Ware würde aber erst Anfang Oktober ausgeliefert, d.h. der Käufer musste warten. Der Verkäufer informierte den K., dass es die Lieferproblemen aufgrund zu hoher Nachfrage kam, später teilte er mit, der Artikel könne nicht mehr geliefert werden und bot an das Geld zu überweisen oder eine Alternative zu liefern. Seit einer Weile zuckt sich der V. nicht mehr.
Nun möchte der K. Anzeige auf Rückerstattung des Geldes oder Lieferung der Ware erstatten.
Frage(n):
Wie müsste der K. das machen?
* kann er dazu einfach mit Ausdrucken der Mals und der Internetauktionshaus [Name geändert]-Seite zur Polizei gehen?
* muss er auf das Amtsgericht?
* kann er das auch - aus Nicht-Jurist - aufgrund eines recht weiten Anfahrtsweges zum gericht schriftlich machen? Wenn das schriftlich geht, muss dazu eine bestimmte Form eingehalten werden bzw. welche Informationen müssen alle beiliegen? |
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Gast
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Verfasst am: 01.12.06, 10:46 Titel: |
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Die Polizei ist nicht dazu da, Vertragspartnern zur durchsetzung vermeintlicher oder tatsächlicher Ansprüche zu verhelfen. Wenn K Geld haben will sollte er unter dem Stichwort Mahnbescheid googeln, wenn er Ware haben will sollte er zum Gericht tappern. |
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Smiler FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 08.03.2005 Beiträge: 5641 Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E
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Verfasst am: 01.12.06, 11:09 Titel: |
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Exrichter hat folgendes geschrieben:: | will sollte er unter dem Stichwort Mahnbescheid googeln, wenn er Ware haben will sollte er zum Gericht tappern. |
Sie sind Hüter dieses Hauses und verlaufen sich
KB:Eintreiben von Forderungen.
Gruß _________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht! |
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Gast
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Verfasst am: 01.12.06, 11:27 Titel: |
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Smiler hat folgendes geschrieben:: | Sie sind Hüter dieses Hauses und verlaufen sich | *hüstel* oder so (ich bin doch noch nicht so lange dabei ) |
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dramaticer FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.02.2006 Beiträge: 91
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Verfasst am: 25.12.06, 17:48 Titel: |
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Hallo,
wenn man nun die Mahnung verschickt hat, mit der Frist von 2 Wochen, diese Frist ist nun ohne Ergebnis abgelaufen, muss man da noch etwas anderes unternehmen? In dem Link steht nichts weiter dazu.
Wenn iman die Mahnung per Mail geschickt hat, wird das vor gericht anerkannt oder muss das UNBEDINGT per Einschreiben passieren, wenn der Verkäufer ein gewerblicher, kein privater Verkäufer wäre. |
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Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
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Verfasst am: 25.12.06, 18:15 Titel: |
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dramaticer hat folgendes geschrieben:: | Wenn iman die Mahnung per Mail geschickt hat, wird das vor gericht anerkannt oder muss das UNBEDINGT per Einschreiben passieren |
Wenn man eine Fristsetzung beweisen will, muß man deren Zugang beweisen. Dazu ist Email denkbar ungeeignet, Einschreiben/Rückschein hingegen schon. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen. |
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dramaticer FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.02.2006 Beiträge: 91
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Verfasst am: 26.12.06, 15:51 Titel: |
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OK, dann mach ich das nochmal per Einschreiben. Ist dazu eine besondere Form des Einschreibens nötig/ratsam? Kann ich die Kosten für das Einschreiben zu meiner Forderung hinzurechnen? |
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Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
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Verfasst am: 26.12.06, 19:44 Titel: |
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dramaticer hat folgendes geschrieben:: | Ist dazu eine besondere Form des Einschreibens nötig/ratsam? |
Lesen Sie mein Posting einfach noch einmal. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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dramaticer FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.02.2006 Beiträge: 91
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Verfasst am: 21.01.07, 17:37 Titel: |
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Wenn man von einem Schuldner etwas einfordenr will, kann man da die Kosten für das Einschreiben bzw. sonstige Kosten zur Forderung hinzufügen?
Gibt es irgendwo eine Art Musterschreiben, das man nur noch für den entsprechenden Zweck abändern muss? |
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Vormundschaftsrichter FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 03.01.2005 Beiträge: 2473 Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 22.01.07, 13:17 Titel: |
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dramaticer hat folgendes geschrieben:: | Wenn iman die Mahnung per Mail geschickt hat |
Das kann man auch selbst machen. Der Imam hat in Deutschland keine besonderen rechtlichen Befugnisse! _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt |
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