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Verfasst am: 22.01.07, 20:17 Titel: richterliche Anordnung - auf welchem Weg erhalten
wie gelangt eine Privatperson an eine richterliche Anordnung?
ist das überhaupt für Privatpersonen möglich?
die betreffende Person will eine im Net gemachte Bemerkung löschen, was angeblich nur mit richterlicher Anordnung möglich sei, wie der Betreiber der Net-Platform ihr sagt
Anmeldungsdatum: 19.03.2006 Beiträge: 765 Wohnort: bei Berlin
Verfasst am: 22.01.07, 20:21 Titel:
Hmmm... die betreffende Person könnte m. E. eine Klage vor dem Amtsgericht einreichen. Bis darüber aber entschieden ist, kann schon mehr oder weniger viel Zeit vergehen - meistens mehr
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 23.01.07, 01:43 Titel:
1. Bei glaubhaft gemachter Dringlichkeit kann auch eine einstweilige Verfügung Abhilfe schaffen, bis in der Hauptsache entschieden ist.
2. Wenn eine Rechtsverletzung glaubhaft gemacht wurde (z.B. eine Urheberrechtsverletzung) oder offensichtlich ist (z.B. eine Beleidigung), ist der Betreiber auch ohne Gerichtsbeschluß ab Kenntnis zum Eingreifen verpflichtet, wenn er sich nicht als Mitstörer schadensersatzpflichtig machen will.
Gewisse Handlungen (etwa Herausgabe persönlicher Daten) muß (bzw. sogar "darf") er allerdings tatsächlich nur auf Anordnung durch Gericht oder StA vornehmen. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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