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richterliche Anordnung - auf welchem Weg erhalten

 
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miraze
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.01.2007
Beiträge: 5
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 22.01.07, 20:17    Titel: richterliche Anordnung - auf welchem Weg erhalten Antworten mit Zitat

wie gelangt eine Privatperson an eine richterliche Anordnung?
ist das überhaupt für Privatpersonen möglich?

die betreffende Person will eine im Net gemachte Bemerkung löschen, was angeblich nur mit richterlicher Anordnung möglich sei, wie der Betreiber der Net-Platform ihr sagt
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Michelle2512
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.03.2006
Beiträge: 765
Wohnort: bei Berlin

BeitragVerfasst am: 22.01.07, 20:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hmmm... die betreffende Person könnte m. E. eine Klage vor dem Amtsgericht einreichen. Bis darüber aber entschieden ist, kann schon mehr oder weniger viel Zeit vergehen - meistens mehr Winken
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 23.01.07, 01:43    Titel: Antworten mit Zitat

1. Bei glaubhaft gemachter Dringlichkeit kann auch eine einstweilige Verfügung Abhilfe schaffen, bis in der Hauptsache entschieden ist.

2. Wenn eine Rechtsverletzung glaubhaft gemacht wurde (z.B. eine Urheberrechtsverletzung) oder offensichtlich ist (z.B. eine Beleidigung), ist der Betreiber auch ohne Gerichtsbeschluß ab Kenntnis zum Eingreifen verpflichtet, wenn er sich nicht als Mitstörer schadensersatzpflichtig machen will.
Gewisse Handlungen (etwa Herausgabe persönlicher Daten) muß (bzw. sogar "darf") er allerdings tatsächlich nur auf Anordnung durch Gericht oder StA vornehmen.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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