Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Mit hinwies auf die Diskussion
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=97096
Ist es offensichtlich, das Grundrechte nicht so ohne weiteres vom der Staatsgewalt eingeschränkt werden können, und wenn Gesetze zur Absicht einer Schrankenregelung Gewerbeordnung und Landesstraßengesetz NRW. ausdrücklich erklären:
das mit der Schrankenregelung nicht aber die Grundrechte Art.5Abs.3 Satz 1 GG. tangiert
werden.
Dann muss ich mit dem Recht auf „Dummheit“ durch die Ethikkommission bestimmt, nicht wissen, was damit eigentlich gemeint ist:
Das ist dann Sache der Rechtsfindung, wenn die Rechtsfindenden Richter, aber in zunehmende Maßen unrichtig erklären, dass das Verkaufen von Bilder, nichts mit der Kunstfreiheitsgarantie Art.5 Abs.3 GG zu tun hat. Dann sehe ich mich um die Rechte aus Art.5 Abs.3 GG. betrogen.
Wenn mir, dann auch noch von der Subjektivität der FDR Mitglieder und Moderatoren, ein Maulkorb verpasst wird, über den Betrug an unser aller Grundrecht zu diskutieren.
http://www.recht.de/archiv/viewtopic.php?t=12168&start=0&postdays=0&postorder=asc&highlight=rupp
Stellt sich echt die Frage: schützt das Grundrecht der Meinungsfreiheit. den Bürger auch vor den Burger Moderator. Bzw. deren Mobbing.
Oder wat.
Ruppisch _________________ Mann ist nicht doof, wenn Mann Behindert ist.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.