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Bartür beschädigt. Wer haftet?

 
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DLX
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Anmeldungsdatum: 25.01.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 25.01.07, 20:21    Titel: Bartür beschädigt. Wer haftet? Antworten mit Zitat

Hallo,
ich habe eine Frage:

Wenn in einer Disko durch anlehnen an etwa eine Bartür diese dadurch unabsichtlich beschädigt bzw zerstört wird, Ohne grob fahrlässig zu handeln.
Darf der Besitzer die Personalien einfordern?
Welche Versicherung zahlt den Schaden?

mfg


Zuletzt bearbeitet von DLX am 25.01.07, 20:51, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Duisburger
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 25.01.07, 22:14    Titel: Antworten mit Zitat

schau mal hier
_________________
MfG,
Duisburger

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DLX
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Anmeldungsdatum: 25.01.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 25.01.07, 22:31    Titel: Antworten mit Zitat

huch?
hab des doch bereits umgeschrieben auf anmerkung eines mods hier.
ist das nicht allgemein genug?
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Duisburger
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 25.01.07, 22:57    Titel: Antworten mit Zitat

wie so oft im haftungsrecht: es kommt darauf an....

die türe wurde sicher nicht beschädigt weil sich jemand angelehnt hat (von ausnahmen in bezug auf relation von material der tür zum gewicht, mit dem angelehnt wurde, abgesehen).
_________________
MfG,
Duisburger

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Motz
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Anmeldungsdatum: 31.01.2007
Beiträge: 350

BeitragVerfasst am: 31.01.07, 18:07    Titel: Re: Bartür beschädigt. Wer haftet? Antworten mit Zitat

DLX hat folgendes geschrieben::
Hallo, ...
Darf der Besitzer die Personalien einfordern?
Welche Versicherung zahlt den Schaden?
mfg


zu Frage 1: m.E. darf der Geschädigte zur Feststellung wer den Schaden verursacht hat die Personalien einfordern oder die Person bis zum Eintreffen der Polzei festhalten

zu Frage 2: m.E. kann eine Privathaftpflicht hier greifen aber das ist sehr von den Umständen wie es zu der Beschädigung gekommen ist abhängig

mfg
Motz
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Dookie82
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 01.02.07, 00:23    Titel: Re: Bartür beschädigt. Wer haftet? Antworten mit Zitat

Motz hat folgendes geschrieben::
DLX hat folgendes geschrieben::
Hallo, ...
Darf der Besitzer die Personalien einfordern?
Welche Versicherung zahlt den Schaden?
mfg

zu Frage 2: m.E. kann eine Privathaftpflicht hier greifen aber das ist sehr von den Umständen wie es zu der Beschädigung gekommen ist abhängig

mfg
Motz


Sie wird auf jeden Fall greifen, auch wenn sie den Schaden nur ablehnt (passiver Rechtschutz ist auch eine Leistung).
_________________
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"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein

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