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Lehrer behinderte mich in einer Klausur (Sek 2)
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Gast777
Gast





BeitragVerfasst am: 23.12.04, 08:12    Titel: Antworten mit Zitat

Vollstrecker, ich nehme an, dass das heute ähnlich gehandhabt wird wie zu meinen Zeiten - da verwendete die gesamte Klasse den gleichen, programmierbaren, Taschenrechner. (Dass der Lehrer sofort ein baugleiches Exemplar zur Verfügung stellen konnte, deutet darauf hin, dass auch im gegebenen Fall an der Schule die gleichen Rechner verwendet wurden.)
Und selbstverständlich durften - ab dem Moment, ab dem das Programmieren des TR im Unterricht durchgenommen wurde - auch alle die Programmierfunktionen während (!) der Klausur nutzen - es gab sogar Beispiele, die extra auf die Überprüfung der Fähigkeit zum Arbeiten mit diesen Programmierfunktionen abzielten. Den sinnvollen Einsatz eines TR im Unterricht zu fördern, ohne eine Möglichkeit haben, zu überprüfen, ob der sinnvolle Einsatz vom Schüler selbst (auch unter Zeitdruck) beherrscht wird, wäre kaum möglich, man könnte auch die Leistungen der SchülerInnen in diesem Bereich nicht adäquat beurteilen.
Aber genauso selbstverständlich hätte ein Schummeln wie das hier im Ausgangsbeitrag beschriebene dazu geführt, dass die Klausur negativ bewertet wird.
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Vollstrecker
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.11.2004
Beiträge: 421
Wohnort: Düsseldorf

BeitragVerfasst am: 26.12.04, 21:26    Titel: Antworten mit Zitat

Deutsche Gymnasiasten werden an deutsche Hochschulen mit einem mathematischen Wissen entlassen, das das Berechnen folgender Terme ohne Taschenrechner zu einem Ratespiel werden lässt:

4^2 = 8 (anstatt 16)

(2 + 6)/(2 + 12) = 0,5 oder 1,5 (anstatt 4/7)

u.s.f.
Potenzieren und Multiplizieren werden verwechselt, Kürzen wird falsch durchgeführt etc., alles eine Folge des unsinnigen Gebrauchs des Taschenrechners. Schauen Sie sich einmal mathematische Klausuren an, in denen Taschenrechner nicht zugelassen waren. Ach, ich übersah, Arithmetik ist ja kein Lernziel mehr.....
Wir sind auf dem Wege, die Rechtschreibung in den Grundschulen am PC zu unterrichten, natürlich mit Rechtschreibprüfprogramm, damit die lieben Kinderlein es sogleich überprüfen können und es nicht so schwer haben....
Abgesehen von einem eingeschränkten Wortschatz schreiben in mir bekannten universitären Klausuren etliche Immigranten ein besseres Deutsch in Grammatik und Rechtschreibung als meine Landsleute mit Deutsch als Muttersprache.

Wir sind schnurstracks auf dem Wege in eine Verblödungsgesellschaft, auch dank der Profilierungssucht von "Didaktikern".
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Gast777
Gast





BeitragVerfasst am: 26.12.04, 22:03    Titel: Antworten mit Zitat

Also wir durften in der Unterstufe bei manchen Mathematikschularbeiten Taschenrechner verwenden, in der Oberstufe bei allen - und ich habe mit den von Ihnen gebrachten Rechenbeispielen nicht die geringsten Schwierigkeiten, ich kann auch ziemlich gut und schnell kopfrechnen. Dass man einen Taschenrechner verwendet, führt keineswegs dazu, dass man das Rechnen verlernt. Das ist ein Vorurteil.
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Pfeiffer
Gast





BeitragVerfasst am: 26.12.04, 23:31    Titel: Antworten mit Zitat

Vollstrecker hat folgendes geschrieben::
Deutsche Gymnasiasten werden an deutsche Hochschulen mit einem mathematischen Wissen entlassen, das das Berechnen folgender Terme ohne Taschenrechner zu einem Ratespiel werden lässt.


Es hat schon mehrfach Lehrer gegeben, die in ihren Klassen das Benutzen des Rechners für einige Zeit nicht erlaubt haben.
Vorausgegangen waren von Schülern "errechnete" Ergebnisse, auf die eigentlich kein
Mensch kommen kann, der seinen Verstand benutzt (z.B. Querschnitt eines Elektrokabels von 32,50 m oder Entfernung zwischen Erde und Mond = 6,50 km).
Die Lehrer wollten mit ihrer Maßnahme erreichen, dass die Schüler beim Rechnen nachdenken und nicht gedankenlos auf dem Rechner rumtippen.
Beschwerden von Eltern bzw. Schülern führten dazu, dass der Taschenrechner wieder erlaubt werden musste, da er ja laut Schul- und Prüfungsordnung ein zugelassenes Arbeitsmittel ist.
Erziehung zum Denken ist also schwer möglich.

MfG Pfeiffer
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 27.12.04, 11:54    Titel: Antworten mit Zitat

Pfeiffer hat folgendes geschrieben::
Beschwerden von Eltern bzw. Schülern führten dazu, dass der Taschenrechner wieder erlaubt werden musste, da er ja laut Schul- und Prüfungsordnung ein zugelassenes Arbeitsmittel ist.


Zu meiner Zeit war ein Taschenrechner zwar auch ein erlaubtes Arbeitsmittel lt. Prüfungsordnung; allerdings war das eine dispositive Regel.
Will heißen, die Regel *erlaubte* es dem Lehrer, solche Hilfsmittel zuzulassen, *verpflichtete* ihn aber nicht dazu (ich erinnere mich nur an eine Oberstufenklausur, in der Taschenrechner zum Einsatz kamen).
Ist das mittlerweile anders?
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DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 27.12.04, 15:01    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, das ist in der Tat mitterweile anders:
Ich bin jetzt in der 13. Klasse(zur zeitlichen Einordnung) und wir begannen Ende der 8. Klasse bzw. Anfang der 9. Klasse mit dem Taschenrechner zu rechnen.
Spätestens seit der 10. Klasse war er dann schulweit bei allen Arbeiten und später auch Klausuren zugelassen und wurde entsprechend verwendet.
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Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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