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Perana FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 25.01.2005 Beiträge: 33
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Verfasst am: 26.01.07, 15:30 Titel: Gekündigter Kredit |
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Die Bank hat 2002 meinen Kredit gekündigt. Seitdem habe ich nichts mehr gehört. Nachfragen werden auch nicht beantwortet.
Wann verjährt diese Forderung? |
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nebelhoernchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.01.2005 Beiträge: 6900
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Verfasst am: 27.01.07, 05:39 Titel: |
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| Die Forderung ist seit dem Ablauf des 31.12.2005 verjährt. |
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Carlton FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 23.01.2007 Beiträge: 391 Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 27.01.07, 13:06 Titel: Re: Gekündigter Kredit |
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| Zitat: | [quote="Perana"]Die Bank hat 2002 meinen Kredit gekündigt. Seitdem habe ich nichts mehr gehört. Nachfragen werden auch nicht beantwortet.
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Habe mal interessenhalber ne Frage zu Ihrem Fall:
Ist ein Vollstreckungsbescheid eingegangen, nachdem der Kredit gekündigt wurde??
Wäre es dann nicht so, dass der VB, der einen Titel darstellt, die Verjährungsfrist unterbricht?
Carlton ist da unwissend/unsicher......  _________________ Recht haben ist nicht gleich Recht kriegen !
Gerne nehme ich reichlich grüne Punkte entgegen  |
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report FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
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Verfasst am: 27.01.07, 13:33 Titel: |
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| Zitat: | | Wäre es dann nicht so, dass der VB, der einen Titel darstellt, die Verjährungsfrist unterbricht? |
Das tut der VB in der Tat, aber: Wenn die Bank einen VB hätte, würde sie ihn wahrscheinlich schon vollstreckt haben.
Mit sowas lässt man sich i.d.R. nicht soooo lange Zeit  _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat. |
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Carlton FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 23.01.2007 Beiträge: 391 Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 27.01.07, 14:48 Titel: |
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| Zitat: | Das tut der VB in der Tat, aber: Wenn die Bank einen VB hätte, würde sie ihn wahrscheinlich schon vollstreckt haben.
Mit sowas lässt man sich i.d.R. nicht soooo lange Zeit  | [/quote]
Ja, das denke ich auch,
aber schön, dass sich mein theoretisches Unwissen als theoretisches Wissen entpuppt hat
Grüße aus dem Emsland  _________________ Recht haben ist nicht gleich Recht kriegen !
Gerne nehme ich reichlich grüne Punkte entgegen  |
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Perana FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 25.01.2005 Beiträge: 33
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Verfasst am: 27.01.07, 21:47 Titel: Weitere Informationen |
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Danke zunächst an Alle, die sich die Mühe gemacht haben zu antworten.
Ich habe am 02.09.2002 (oder 3. 9.) folgendes Schreiben bekommen:
xyz, den 01.09.2002
Betr.: Kredit Nr. 1234567890
Sehr geehrte Frau Perana
Hiermit kündigen wir den obigen Kreditvertrag zum 30.09.2002.
Seitdem habe ich nichts, aber auch wirklich nichts mehr davon gehört.......
Und nun?
Danke und Grüsse
Perana |
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Carlton FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 23.01.2007 Beiträge: 391 Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 27.01.07, 22:18 Titel: Re: Weitere Informationen |
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| Zitat: | Hiermit kündigen wir den obigen Kreditvertrag zum 30.09.2002.
Seitdem habe ich nichts, aber auch wirklich nichts mehr davon gehört....... |
Pauschal würde ich mich nebelhoernchen anschliessen:
Die Forderung ist mit Ablauf des 31.12.2005 verjährt. Früher betrug die regelmäßige Verjährungsfrist 30 Jahre (vgl. § 195 BGB a.F.). Sie wird nun (01.01.2002) auf drei Jahre herabgesetzt (vgl. § 195 BGB n.F.)
Verjährung bedeutet allgemein, den durch Zeitablauf eintretenden Verlust der Durchsetzbarkeit von Rechten und Forderungen. Das heißt, ein verjährter Anspruch besteht weiterhin, jedoch kann der Schuldner nach Eintritt der Verjährung die Leistung (bzw. Zahlung) verweigern (vgl. § 214 BGB n.F.). Hieran hat sich auch durch die Änderung des Verjährungsrechts durch das Schuldrechtsmodernierungsgesetz nichts geändert.
Liebe Grüße _________________ Recht haben ist nicht gleich Recht kriegen !
Gerne nehme ich reichlich grüne Punkte entgegen  |
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nebelhoernchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.01.2005 Beiträge: 6900
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Verfasst am: 28.01.07, 00:14 Titel: Re: Weitere Informationen |
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| Carlton hat folgendes geschrieben:: | | Verjährung bedeutet allgemein, den durch Zeitablauf eintretenden Verlust der Durchsetzbarkeit von Rechten und Forderungen. Das heißt, ein verjährter Anspruch besteht weiterhin, jedoch kann der Schuldner nach Eintritt der Verjährung die Leistung (bzw. Zahlung) verweigern (vgl. § 214 BGB n.F.). Hieran hat sich auch durch die Änderung des Verjährungsrechts durch das Schuldrechtsmodernierungsgesetz nichts geändert. |
Stimmt, auf die Verjährung muss man sich auch berufen.
Also wenn doch noch etwas von der Bank kommen sollte, schreibt der Kunde einfach zurück: "Ich erhebe die Einrede der Verjährung." |
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Perana FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 25.01.2005 Beiträge: 33
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Verfasst am: 28.01.07, 09:30 Titel: Danke an alle!!!! Lieber Gruss Perana (o. w. T.) |
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| Danke. |
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elemic FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.02.2005 Beiträge: 277
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Verfasst am: 28.01.07, 17:38 Titel: |
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Interessieren würde mich noch eins:
Gab es für den Kredit einen Bürgen an den sich die Bank zwischenzeitlich gewand und der den Kredit getilgt hat? |
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Perana FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 25.01.2005 Beiträge: 33
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Verfasst am: 28.01.07, 18:39 Titel: @Elemic |
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Nein, es gab keinen Bürgen.
Gruss
Perana |
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report FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
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Verfasst am: 28.01.07, 19:03 Titel: |
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Na dann - Glückwunsch _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat. |
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Carlton FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 23.01.2007 Beiträge: 391 Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 28.01.07, 20:19 Titel: |
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| Zitat: | | report hat folgendes geschrieben:: | | Na dann - Glückwunsch |
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Soviel Glück hätte ich dann auch sehr gern  _________________ Recht haben ist nicht gleich Recht kriegen !
Gerne nehme ich reichlich grüne Punkte entgegen  |
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Perana FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 25.01.2005 Beiträge: 33
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Verfasst am: 28.01.07, 20:59 Titel: Nochmalige Nachfrage..... |
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Wie schon mal geschrieben, habe ich ja seit September 02 nichts mehr von der Bank gehört. Innert welcher Zeit hätte denn der VB kommen müssen.....(nur um jetzt sicher zu gehen)....
Grüsse
Perana |
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Carlton FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 23.01.2007 Beiträge: 391 Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 29.01.07, 07:24 Titel: Re: Nochmalige Nachfrage..... |
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| Zitat: | | Innert welcher Zeit hätte denn der VB kommen müssen.....(nur um jetzt sicher zu gehen).... |
Naja, ich denke logischerweise irgendwann im Laufe der Verjährungsfrist, gelle ?!
Viell wäre es auch mal interessant, was bei Ihnen in der SCHUFA bzgl des gekündigten Kredits drinsteht, einfach mal online schauen, oder sich nen Ausdruck zukommen lassen. _________________ Recht haben ist nicht gleich Recht kriegen !
Gerne nehme ich reichlich grüne Punkte entgegen  |
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