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Verfasst am: 20.12.04, 11:07 Titel: Betreuung als Fremder veranlaßen?
Hallo und vorab schon mal Danke für evtl. Antworten!
Mein Mann und ich kümmern uns schon einige Zeit um unsere Nachbarin.
Die Dame ist war erst Mitte 60, aber körperlich und psychisch sehr angegriffen. Wir versorgen sie teilweise mit Nahrungsmitteln und kümmern uns um die Mietsachen ihrer vermieteten Wohnungen. Was anfangs nur Freundschaftsdienst war, wird uns so langsam sehr anstrengend und wir haben auch Angst, hierbei etwas falsch zu machen und am Ende noch dafür haften zu müssen.
Wir haben mit der alten Dame gesprochen, dass wir so nciht mehr weiter machen wollen. Wir empfehlen ihr, in ein Pflegeheim zu ziehen und ihre Mietsachen an die Bank abzugeben, da bei ihr alles eh hoch verschuldet ist. Sie will das aber nicht und will stur so weiter machen. Bei ihr verfällt alles nach und nach, die Mieter ziehen ständig ein und aus, zahlen auch nicht immer. Der Frau muss geholfen werden.
Können wir eine Pflegestufe beantragen? Bekannte meinten, dass wir in diesem Falle das Sorgerecht bekämen und dann auch die Kosten hätten. Dies wollen wir natürlich nicht, wir haben in den letzten Jahren schon gut 10.000 Euro in die Dame investiert, wenn wir alle Lebensmittel und Tlefon-/Portokosten zusammenrechnen.
das Schreiben kommt mir bekannt vor. Haben Sie diese Frage schon einmal in einem anderen Forum gestellt ?
Egal, hilfreich wäre es, wenn die Dame eine Vorsorgevollmacht aufsetzt (Notar), aber damit düften sich wohl kaum alle Bereiche abdecken lassen.
Als ehrenamtlicher Betreuer bin ich natürlich für die Einrichtung einer Betreuung, dann ist im Normalfall alles unter Kontrolle des Gerichtes.
Es gibt dabei den Haken, dass schon aufgrund des vorhandenen Vermögens und der Schulden eher ein Rechtsanwalt als Betreuer eingesetzt wird. Das wird dann für die Dame teuer, so ab 35 Euro pro Stunde Aufwand, incl. Telefon, Schreiben aufsetzten, also die ganze Bandbreite.
Sollten Sie zufällig einen Anwalt kennen, der auch Betreuungen führt und zu dem sie Vertrauen haben, dann sprechen Sie mal mit ihm darüber.
Sie können jederzeit an das Amtsgericht unter Schilderung des Falles herantreten, das sollte kein Problem sein.
Ich wünsche der genannten Dame und auch Ihnen schöne besinnliche Festtage und alles Gute bei Ihrer Hilfe.
Danke für die Antwort!
Nein, das ist das einzig mir bekannte Forum, also auch mein allererster Beitrag.
Inzwischen hat sich das aber wohl schon geklärt. Wir sind gestern im Streit auseinander und haben uns fest vorgenommen, in Zukunft einfach weg zu schauen und uns nicht mehr aufzuopfern. Naja, Undank ist der Welten Lohn. Nach all dem, was wir für die Dame getan haben, sind wir wirklich traurig über so ein Ende. Aber raushalten ist machmal doch besser.
Aber gibt es denn nicht Instanzen in diesem Land, die eine fast schon geistesgestörte alte Frau vor ihrem Untergang retten? Oder greift einfach keiner ein, wenn eine alte Frau ohne Familienanschluß vor sich hin vegetiert? Das ist schlimm, wirklich.
Nun gut, das ist nun doch zu philosophisch.
Für uns hat sich das hoffentlich erledigt. Nur leider werden wir diese schlimme Sache noch ein paar Jahre miterleben müssen ... wenn man nebeneinander wohnt, hat man keine Wahl.
Anna, wenden Sie sich an das AG, Vormundschaftsgericht.
Wenn Sie schon Geld investiert haben, bekommen sie natürlich nichts wieder zurück, es sei denn, sie machen dies gerichtlich geltend.
Behörden, z.B. Betreuungsbehörde, angeschlossen an Gesundheitsamt ihre Stadt, können sie eigentlich abhaken. Auch beim VormG. dauert die Anregung der Betreuung nicht unter zwei Monate, d.h. Prüfung, Gutachten des SV, und Betreuerbestellung, Gruss kati
es gibt die Möglichkeit, so etwas wie einen Eilantrag zu stellen, ich meine gemäß § 85 FGG, bin aber nicht sicher.
Das Gericht entscheidet natürlich letztendlich, ob wirklich Eilbedürftigkeit vorliegt. Ich habe das erst einmal gemacht, zum Glück erfolgreich.
Hinsichtlich "bereits Geld investiert" hatte ich mal ein ganz seltsames Erlebnis: bei der Übernahme meiner allerersten Betreuung machte eine Freundin der Betreuten Fahrgeld für Besuche im Krankenhaus und Kosten für die Treppenhausreinigung geltend. Hinsichtlich des Fahrgeldes legte sie eine Bestätigung des Krankenhauses vor, wie oft sie auf Station war (jeweils ca. 60 Minuten Zugfahrt hin und zurück), ohne Fahrkarten vorzulegen.
Hinsichtlich der Treppenhausreinigung wurde angeführt, dass sie für die Dauer der stationären Behandlung alle 2 Wochen das Treppenhaus gereinigte hatte und dafür XX DM verlangte.
Was war ich platt, als der Rechtspfleger die Bezahlung anstandslos bewilligte ! Mit etwas Fantasie hätte die "Freundin" noch viel mehr Kosten geltend machen können.
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