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Prozesskostenrisiko bei Berufung?

 
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ralle08
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Anmeldungsdatum: 05.08.2005
Beiträge: 136

BeitragVerfasst am: 26.01.07, 22:10    Titel: Prozesskostenrisiko bei Berufung? Antworten mit Zitat

hi

A klagt geben B auf Unterlassung

B bekommt Prozesskostenhilfe

Amtsgericht verurteilt B auf Unterlassung, Kosten werden B auferlegt

B ist pleite und kann und will nicht zahlen

A ist Zweitschuldner uns muss nach dem Motto "wer bestellt bezahlt auch" die Gerichtskosten zähneknirschend zahlen

B geht in Berufung

B verliert auch in 2. Instanz

wie verhält es sich da?

Wird A auch für diese Kosten als Zweitschuldner herangezogen?

Gruss
Ralle
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 27.01.07, 13:50    Titel: Antworten mit Zitat

Nur für seine eigenen Anwaltskosten.
Im Berufungsverfahren ist B der Kläger und damit der, der "die Musik bestellt".
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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