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Dürfen Eltern an das Sparbuch ihrer volljährigen Kinder?

 
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DariaLoana
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 29.01.2007
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 29.01.07, 19:58    Titel: Dürfen Eltern an das Sparbuch ihrer volljährigen Kinder? Antworten mit Zitat

Hallo,
es ist so,dass ich auf meinem Sparbuch ca.400€ gespart hatte.Nun war ich heute am Kontoauszugdrucker und sehe,dass am 27.11.06 die 400€,ohne mein Wissen, wohl von meinem Vater abgehoben wurden,um einen Teil meines Führerscheins zu bezahlen.Das war aber nicht abgesprochen und ich hatte das Geld für etwas anderes eingeplant.Er muss das Geld außerdem vom Schalter abgeholt haben,da ich ja die Karte besitze.Wieso wurde ihm das Geld ausgehändigt,obwohl ich seit ca.einem halben Jahr volljährig war?Ich dachte,dass die Vollmacht automatisch erlischt sobald man volljährig ist.
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 29.01.07, 20:58    Titel: Antworten mit Zitat

Liebes FDR-Mitglied,

wie Sie sicher in unserer Juriquette gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Bitte helfen Sie unserem Forum, in dem Sie Ihren Beitrag so umformulieren (in Ihrem Beitrag rechts den Button "edit" anklicken), dass daraus eine allgemeine Fragestellung zur Rechtslage entsteht.

Achten Sie bitte auf diesen Grundsatz bei jedem weiteren Posting.

Die Antworter bitten wir darum, auch auf individuelle konkrete Fragestellungen nur mit relevanten Transparenzinformationen (Gesetze, Verordnungen, Urteile, Leitsätze, Informationsquellen, Links usw. ) zu antworten. Diese Informationen dienen der Förderung der Rechtskunde bzw. dem allg. Rechtsverständnis.

Es bedankt sich für die Beachtung
Ihr FDR-Moderatorenteam

(Die Eingriffe der Moderatoren bitte ausschließlich im Forum für Mitgliederinformation u. Support kommentieren.)
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Joerg_65
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 129

BeitragVerfasst am: 30.01.07, 06:08    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich würde ersteinmal klären, wer denn überhaupt das Geld abgehoben hat z.B. eine Kopie der Auszahlung v. der Bank anfordern u. dann die Unterschrift mal prüfen.

Der 2. Schritt wäre dann eine Prüfung mit der Bank wer denn überhaupt verfügungsberechtigt ist ??? Normalerweise sollte ja ein Unterschriftenblatt oder eine entsprechende Vollmacht vorliegen.

Wenn es ein Sparbuch ist gibt es ja ggfs. auch eine entsprechende Urkunde - wer hat die und wurde event. die Auszahlung von der Bk. vorgenommen ohne Buch ?

Ein freundliches Gespräch mit der Bank hilft hier sicher weiter.

Viele Grüße
Jörg
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