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Verfasst am: 30.01.07, 08:17 Titel: Kündigung des gemeinsamen Konto's mit dem Ex.
Hi liebe Experten,
Frau A hat mit Freund B, nicht verheiratet, ein gemeinsames Konto.
A und B trennen sich. Jeder hat jetzt sein eigenes Konto, auf dem gemeinsamen Konto ist seit dem keinGeldeingang mehr.
Im laufe derZeit (4 Jahre) wird vergessen, das noch das gemeinsame Konto existiert.
Frau A wird das erst wieder bewußt als Anfang des Jahres sie von der Bank eine neue EC-Karte zugeschickt bekommt, weil die alte ihre Gültigkeit verloren hat.
Auf Nachfrage erfährt Frau A, das das Konto in der Tat weiter geführt wird und im Soll mit sagen wir mal 80 Eur steht (Kontoführungsgebühr).
Kann Frau A das Konto Ihrerseits kündigen mit dem Angebot die Hälfte der Sollgebühren zu übernehmen und mit dem Verweis auf den Ex-Partner dessen Anschrift nicht bekannt ist.
Frau A ist bewußt das beide Kontoinhaber bei der Bank in der Verantwortung stehen, nur wie läßt sich ein Konto, das seit mehreren Jahren kein Geldeingang zu verzeichnen hat und man zu dem Ex-Partner keinen Kontakt hat bzw. nicht weis wo er wohnt, kündigen.
Das Konto darf nur der Kontoinhaber kündigen. Kontoinhaber sind A und B, also müssen auch beide der Kündigung zustimmen. Da die Zustimmung von B nicht zu erwarten ist, bleibt das Konto ewig...
Praktisch hat daran natürlich keiner der Betroffenen Interesse. Daher wird die Bank im Zweifel einer Auflösung des Kontos zustimmen. Formal kann sie das, indem die Bank eine Kündigung des Kontos ausspricht.
Meist hat die Bank im Kontovertrag genau für solch einen Fall ein Kündungsrecht, wenn das Konto seit X Monaten unbewegt ist und kein Guthaben aufweist, verankert.
Was die aufgelaufenen Kosten betrifft: Diese stehen der Bank zu und A und B haften gesamtschuldnerisch. Dennoch wird die Bank meist zu einer kulanzweisen Regelung bereit sein.
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