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angenommen ein Bausparvertrag besteht länger als 10 Jahre und die eingezahlte Bausparsumme X beträgt mehr als 50 %. Nehmen wir mal an dass der BV schon mal vor einiger Zeit zuteilungsreif war, die Zuteilung damals allerdings durch den Bausparer A nicht angenommen wurde und er weiterhin angespart hatte.
Wie verhält es sich in diesem fiktiven Fall wenn der Bausparer A jetzt die bereits angesparte Bausparsumme X komplett ausgezahlt haben möchte (weil er das Geld benötigt). Angenommen er möchte nicht mehr weiter ansparen und braucht auch später kein Baudarlehen, sondern will den BV so schnell wie möglich kündigen:
Was ist zu beachten bzw. wie muss er vorgehen um keinen Formfehler bei der Kündigung zu machen? Wann ist der frühestmögliche Zeitpunkt um wieder an sein Geld zu kommen?
Wie sieht es mit evtl. anfallenden Gebühren aus, was darf die Bausparkasse abziehen und was nicht? Darf sie überhaupt Gebühren etc. verlangen, da er ja schon mal zuteilungsreif war und das Mindestsparguthaben schon länger erreicht ist?
Muss Bausparer A eine neue Zuteilung beantragen, oder braucht er es nicht und kann gleich kündigen und über die kompl. Bausparsumme sofort verfügen? Bei einer Zuteilung (ohne anschl. Bauspardarlehen) gelten da auch Fristen bis man das Geld ausgezahlt bekommt? _________________ Viele Grüße
Stormchaser
Wäre es nicht am besten und am einfachsten den zu kündigen? Die Kündigungsfrist beträgt zwar 6 Monate.. aber mir scheint es die beste Möglichkeit zu sein. Oder gibt es noch eine andere Möglichkeit um schneller an das Geld zu kommen? Beispielsweise wegen der Zuteilung.. man könnte doch wenn man sich das Geld zuteilen lässt, schneller als die 6 Monate an das Geld kommen, oder? Könnte es sein dass man es sich sofort auszahlen lassen könnte oder erst nach 3 Monaten ohne irgendwelche Gebühren?
Kennt sich hier jemand damit aus? _________________ Viele Grüße
Stormchaser
Welche Möglichkeiten gegeben sind, können in den Vertragsbedingungen bzw. in den AGB's nachgelesen werden, da dies von Bausparkasse zu Bausparkasse unterschiedlich sein kann. Ich kenn bislang 3 Arten, um an das Geld zu gelangen:
Welche Möglichkeiten gegeben sind, können in den Vertragsbedingungen bzw. in den AGB's nachgelesen werden, da dies von Bausparkasse zu Bausparkasse unterschiedlich sein kann. Ich kenn bislang 3 Arten, um an das Geld zu gelangen:
Ja, ich habe in den AGB´s schon nachgelesen, allerdings ist es für einen Laien nicht so ganz einfach es richtig zu verstehen.
Zu Punkt 1 und 2: ist es in den AGB verständlicher aufgeführt allerdings dass mit der Zuteilung verstehe ich nicht so richtig...
Eine Zuteilung ist ja keine Kündigung. Wenn ich jetzt die kompl. angesparte Summe auszahlen lasse, dann läuft ja immer noch mein Vertrag weiter und die Bausparkasse geht davon aus dass weiterhin eingezahlt wird, oder? _________________ Viele Grüße
Stormchaser
am einfachsten wäre doch mal ein persönliches Gespräch bei der BS-Kasse und sich das dann ggfs. schriftlich bestäitigen lassen mit event. anfallenden Gebühren. Die Ansparleistung kann man ja einstellen oder ggfs. einen neuen BS-Vertrag abschließen.
am einfachsten wäre doch mal ein persönliches Gespräch bei der BS-Kasse und sich das dann ggfs. schriftlich bestäitigen lassen mit event. anfallenden Gebühren.
Normalerweise ja.. allerdings vertraue ich dem Verein nicht mehr. Die haben in der Vergangenheit des öfteren vehement versucht mich zu überreden dass ich meinen alten Vertrag in einen neuen Tarif umwandeln sollte. Logischerweise zu ihren Gunsten... so was aufdringliches habe ich noch nie bei einer Bank oder einer Kasse erlebt.
Nein, heißt nunmal nein und Vertrag ist Vertrag.
Und genau aus diesem Grund möchte ich vorab schon wissen, was ich beachten muss bei dieser Geschichte. Je mehr informiert ich bin, desto besser ist es. _________________ Viele Grüße
Stormchaser
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