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Verfasst am: 22.01.07, 13:33 Titel: unverschuldete Fristversäumung bei VB
Ist eine VB rechtzeitig verschickt worden, bzw. kann die unverschuldete Fristversäumung erfolgreich behauptet werden, wenn sie am 20.12.2006 in den Postzenrale-Briefkasten in HH, der am 19.15 Uhr desselben Tages geleert wird, eingesteckt wurde und die Frist am 27.12.2006 abläuft, leider aber erst am 28.12.2006 das Verfassungsgericht erreicht und der Briefumschlag tatsächlich den Stempel des 20.12.2006 unstreitig trägt?
Hallo,
wenn der Poststempel bereits den 20.12. zeigt (und dieser Briefumschlag ja dem BVerfG vorliegt), ist es merkwürdig, dass die Wiedereinsetzung nicht von Amts wegen erfolgt.
Die Volltextsuche (Wiedereinsetzung) bei den Entscheidungen des BVerfG zeigt, wie das Gericht mit diesen Anträgen umgeht.
Gruß
H.
Aus meiner Erfahrung heraus ist es sinnvoll, jede Verfassungsbescherde (ohne Anlagen) vorab per Fax zuzustellen, und sich dann einen Faxbericht ausdrucken zu lassen.
Weiter ist es am BVerfG so, dass Beschwerden unter Umständen erst einmal keine Geschäftsnummer 2 BvR ... erhalten, sondern als allgemeine Rechtssache mit einem Aktenzeichen AR ... versehen werden. Ich habe auch den Eindruck, dass vom Gericht ab und an versucht wird, Verfahren durch Nichtbehaupten, die Beschwerde sei zugestellt worden, auszuhebeln.
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