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Holle4711 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 29.01.2007 Beiträge: 3
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Verfasst am: 29.01.07, 21:20 Titel: Haftung für Konto-Überzug |
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Hallo zusammen,
stellen wir uns folgenden Fall vor:
V ist Erziehungsberechtigter
P ist Sohn
- V bittet P, ein Aktiendepot in Belgien auf P's Namen laufen zu lassen mit Verfügungs-
berechtigung für V
- P unterschreibt im Alter von 17 Jahren den Depot-Antrag
- V macht ihn auf keine Risiken o.ä. aufmerksam
P hört 7 Jahre nichts mehr vom Depot, hat es mittlerweile vergessen. Keine Post von der Bank, kein gar nichts.
Nach 7 Jahren bekommt P (mittlerweile seit 6 Jahren volljährig) eine Rechnung über Gerichtskosten in Höhe von ca. 6500 EUR.
Es stellt sich heraus, dass seit 7 Jahren im Namen von P in Belgien ein Verfahren läuft, in dem allerdings nur V. agiert. P. weiß davon nichts. Weder kennt er den Verhandlungsgegenstand, noch weiß er, dass in seinem Namen ein Verfahren läuft. Diesbezügliche Post hat er nie erhalten.
P. findet heraus, dass die Bank, bei der V. für ihn das eingangs erwähnte Depot eröffnet hatte, ca. 225.000 EUR von ihm fordert.
Es stellt sich heraus, dass V. sein eigenes Vermögen eingezahlt, spekulativ mit Aktien gehandelt und haushohe Verluste eingefahren hat. Von den Aktivitäten hat P. nichts gewusst.
P. könnte die Forderung von 225.000 EUR auf Jahrzehnte hinaus nicht erfüllen. Er beginnt gerade zu sparen, hat kein Eigentum, kein Erbe, etc. . Für die o.g. Summe würde er mind. 40 Jahre arbeiten gehen müssen.
Soweit die Ausgangslage.
Welche Optionen hat P, sich gegen die Bank-Forderung zu wehren?
Hat P. Optionen, sich gegen das Verhalten von V. zur Wehr zu setzen?
Es sei noch einmal darauf hingewiesen, dass es sich um ein belgisches Konto handelt.
Über Ideen und Anregungen würde ich mich freuen,
Grüße
Heinrich |
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stgtklaus Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 29.10.2004 Beiträge: 2745
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Verfasst am: 29.01.07, 22:20 Titel: |
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| Zitat: | | Es sei noch einmal darauf hingewiesen, dass es sich um ein belgisches Konto handelt. |
Dazu müsste man Belgisches Recht kennen.
Wenn man dort mit 17 ein solches Konto eröffnen kann dann hat man Pech. Wenn es so ist wie hier dann hat die Bank Pech.
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung. |
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Joerg_65 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.02.2005 Beiträge: 129
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Verfasst am: 30.01.07, 06:22 Titel: |
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Hallo,
ich würde mal folgende Punkte versuchen zu klären:
a) Eine Depoteröffnung beinhaltet normalerweise ja nicht auch gleichzeitig einen entsprechenden Kreditvertrag. Für die Aufnahme von Krediten wird i.d.R. ( da wir in Europa sind ) sicher auch in Belgien eine Unterschrift vom Kreditnehmer erforderlich sein.
b) Wenn so eine Forderung im Raum steht würde ich als erstes alle ( aber auch wirklich alle Unterlagen ) der letzten Jahre von der Bank anfordern ( vielleicht gibt es ja tatsächlich einen Kreditvertrag mit einer vielleicht ja " nachgemachten " Unterschrift ? ).
c) Nach Eingang der Unterlagen und weiterhin augenscheinlich berechtigter Forderung ist wohl eine Rechtsberatung zu empfehlen.
Gruß
Jörg |
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stgtklaus Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 29.10.2004 Beiträge: 2745
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Verfasst am: 30.01.07, 09:17 Titel: |
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Ich würde mal ne Reise nach Belgien unternehmen und mit der Bank einen Termin machen. Die sollen die Unterlagen vorlegen
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung. |
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ZetPeO FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.07.2006 Beiträge: 2166
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Verfasst am: 30.01.07, 14:54 Titel: |
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Belgisches Recht hin oder her.
Aus dem geschilderten Fall geht ja eindeutig hervor, dass der „V“
sämtlich Aktivitäten veranlasste.
Um das Depot ins Minus zu bringen, müssen logischerweise
Kreditverträge abgeschlossen worden sein.
Egal ob das Minus durch Termingeschäfte oder anderweitig
zustande kam.
Die Frage wird man hier nicht beantworten können, zumal
offensichtlich ein abgeschlossenes Gerichtsverfahren vorliegt.
Hier hilft nur schleunigst der Weg zu einem Anwalt, und zwar
besser „gestern wie heute“.
Gr.
ZetPeO _________________ Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt
David Hilbert
Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten. |
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stgtklaus Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 29.10.2004 Beiträge: 2745
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Verfasst am: 30.01.07, 16:09 Titel: |
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Ich würde erst mal die Bank fragen, dann das Urteil anfordern.
Klingt nach: Die Tante meines Onkels Ihr Freund was gesten in Belgien und hat das auf der Straße gehört
Und dann zum Anwalt, aber zu einem Belgischen
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung. |
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ZetPeO FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.07.2006 Beiträge: 2166
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Verfasst am: 30.01.07, 18:11 Titel: |
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| Zitat: | Ich würde erst mal die Bank fragen, dann das Urteil anfordern.
Klingt nach: Die Tante meines Onkels Ihr Freund was gesten in Belgien und hat das auf der Straße gehört
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Und ich würde mal richtig lesen, es ist von einem Gerichtskostenbeschluss
die Rede und nicht von Informationen über fünf Ecken.
Mangelnde Einrede kann auch durchaus eine Anerkenntnis nach sich ziehen.
Gr.
ZetPeO _________________ Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt
David Hilbert
Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten. |
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stgtklaus Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 29.10.2004 Beiträge: 2745
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Verfasst am: 31.01.07, 09:50 Titel: |
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Er bekommt eine Rechnung für Gerichtskosten, keine Beschluss. Wenn dann schon ganz genau. vermutlich auch noch alles auf Belgisch.
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung. |
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Redfox FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
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Verfasst am: 31.01.07, 11:20 Titel: |
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| stgtklaus hat folgendes geschrieben:: | ....vermutlich auch noch alles auf Belgisch.
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Was ist das denn?
Für belgisches Rechts gibt es das Portal www.juriport.be/ (in Flämisch/Niederländisch).
Weiterhin gibt es die Seite www.juridisch.com/ für die Niederlande, bzw. die Beneluxstaaten und die Seite www.belcomelegal.com/
Es gibt außerdem ein Handbuch über belgisches Recht, über das man sich hier informieren kann --> www.belgieninfo.net/x5www_rat_recht_detail.php?recpoint=3011
Ich verweise ausdrücklich auf Satz 4 meiner Fußnote. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为 |
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