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angenommen Person B behauptet über Person A ,wider besseren Wissen, sie sei schwul. Was kann Peson B gegen Person A juristisch unternehmen?
Steht Person B Schmerzensgeld zu?
Wie hoch kann das ausfallen?
Das sollte heutzutage nichts mehr bringen, auf jedenfall nicht viel.
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
angenommen Person B behauptet über Person A ,wider besseren Wissen, sie sei schwul. Was kann Peson B gegen Person A juristisch unternehmen?
Steht Person B Schmerzensgeld zu?
Wie hoch kann das ausfallen?
1.) Warum sollte Person B etwas gegen A unternehmen, wenn B selbst die Behauptungen aufstellte?!
2.) Warum Schmerzensgeld? Hatte A denn Schmerzen? _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 31.01.07, 19:06 Titel:
Das kommt wie immer sehr auf die Umstände an.
Daß Homosexualität kein generelles Stigma mehr ist, bedeutet nicht, daß nicht im Einzelfall ein sehr hoher Schaden angerichtet werden kann.
Beispiele:
* B behauptet gegenüber der todkranken alten Mutter M des A, ihr Sohn sei schwul. M ändert - schockiert und enttäuscht - ihr Testament und verstirbt. A erbt nur den Pflichtteil. Kein relevanter Schaden?
* A ist katholischer Geistlicher und durch B's Verleumdung in der Gemeinde schwer rufgeschädigt. Kein relevanter Schaden? _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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