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falsche Behauptung

 
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NilsArmstrong
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.04.2005
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 31.01.07, 13:19    Titel: falsche Behauptung Antworten mit Zitat

Hallo Forumer,


angenommen Person B behauptet über Person A ,wider besseren Wissen, sie sei schwul. Was kann Peson B gegen Person A juristisch unternehmen?
Steht Person B Schmerzensgeld zu?
Wie hoch kann das ausfallen?


mfg

Armstrong
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stgtklaus
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 31.01.07, 13:27    Titel: Antworten mit Zitat

Das sollte heutzutage nichts mehr bringen, auf jedenfall nicht viel.

Klaus
_________________
Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 31.01.07, 13:32    Titel: Re: falsche Behauptung Antworten mit Zitat

NilsArmstrong hat folgendes geschrieben::
angenommen Person B behauptet über Person A ,wider besseren Wissen, sie sei schwul. Was kann Peson B gegen Person A juristisch unternehmen?
Steht Person B Schmerzensgeld zu?
Wie hoch kann das ausfallen?

1.) Warum sollte Person B etwas gegen A unternehmen, wenn B selbst die Behauptungen aufstellte?!

2.) Warum Schmerzensgeld? Hatte A denn Schmerzen?
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 31.01.07, 13:59    Titel: Antworten mit Zitat

@ Vormundschaftsrichter:

Die Seelenpein, die Seelenpein... Auf den Arm nehmen

Hier in Berlin jedenfalls würde man damit nicht sehr weit kommen. In Berlin bin ich als Hetero (und noch dazu als verheirateter) eher der Exot...

Beste Grüße

Metzing
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Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 31.01.07, 19:06    Titel: Antworten mit Zitat

Das kommt wie immer sehr auf die Umstände an.
Daß Homosexualität kein generelles Stigma mehr ist, bedeutet nicht, daß nicht im Einzelfall ein sehr hoher Schaden angerichtet werden kann.

Beispiele:

* B behauptet gegenüber der todkranken alten Mutter M des A, ihr Sohn sei schwul. M ändert - schockiert und enttäuscht - ihr Testament und verstirbt. A erbt nur den Pflichtteil. Kein relevanter Schaden?

* A ist katholischer Geistlicher und durch B's Verleumdung in der Gemeinde schwer rufgeschädigt. Kein relevanter Schaden?
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Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 31.01.07, 22:15    Titel: Antworten mit Zitat

Schaffi, es wird Zeit, Rom zu verlassen... Auf den Arm nehmen In Bärstadt sind Sie herzlich willkommen.

Beste Grüße

Metzing
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 01.02.07, 01:37    Titel: Antworten mit Zitat

Ich komme darauf zurück. Cool
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DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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