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Verfasst am: 24.01.07, 18:02 Titel: Frage zu Rechtsstreit mit Lieferanten in USA
Hallo !
Habe eine Frage und brauche mal einen Tipp, was man machen kann.
Der Kunde "A" mit Sitz in Deutschland kauft via eMail bei einem Lieferanten "B" in den USA.
"B" schickt "A" eine Vorkasse-Rechnung, welche er umgehend bezahlt. "B" bestätigt den Warenausgang mit dem Hinweis, die Ware kommt per Schiff in 4-6 Wochen. Nach 7 Wochen fragt "A" nach der Ware - "B" kann nicht sagen, wo diese gerade ist - angeblich hatte er keine Tracking-Nummer. Die Ware ist verschwunden. "A" muss nun einen Deckungskauf zu viel höheren Konditionen tätigen, um seinen Kunden zu bedienen.
Frage: Ist es möglich, dass "A" den Lieferanten "B" nach deutschem Recht dafür haftbar macht oder muss "A" die Klage in den USA durchführen ? Es gibt ein Recht der unerlaubten Handlung. Käme dies hier zum tragen ?
Verfasst am: 27.01.07, 07:00 Titel: Re: Frage zu Rechtsstreit mit Lieferanten in USA
OLBA hat folgendes geschrieben::
... die Ware kommt per Schiff in 4-6 Wochen.
Die Ware wurde per Post verschickt, oder ?
Es ist korrekt, dass die amerikanische Post eine Laufzeit von 4-6 Wochen veranschlagt fuer Sendungen nach Deutschland auf dem Land-/Seeweg.
OLBA hat folgendes geschrieben::
Nach 7 Wochen fragt "A" nach der Ware -
Das ist sehr ungeduldig! 4-6 Wochen sind das Optimum, mit 8-10 Wochen muss man durchaus rechnen. Ich weiss es aus eigener Erfahrung, da ich schon oft aus den USA nach D geschickt habe.
OLBA hat folgendes geschrieben::
"B" kann nicht sagen, wo diese gerade ist - angeblich hatte er keine Tracking-Nummer.
Eine Trackingnummer hat man nur, wenn die Ware per Einschreiben verschickt wurde. Das ist offensichtlich nicht der Fall und in der Tat kann niemand sagen, wo die Sendung ist. Einfach warten, bis es ankommt, das ist die einzige Chance. Wie schwer ist denn das ganze ungefaehr ?
OLBA hat folgendes geschrieben::
Die Ware ist verschwunden.
Das glaube ich nicht, manchmal dauert es einfach eben nur ein bisschen.
OLBA hat folgendes geschrieben::
"A" muss nun einen Deckungskauf zu viel höheren Konditionen tätigen, um seinen Kunden zu bedienen.
Dann sollte A daraus lernen und nachstes Mal ein bisschen mehr Geld fuer Luftpost ausgeben.
1+2) Die Ware wurde am 07.09. verschickt - also bereits mehr als 16 Wochen unterwegs
3) Es handelte sich hierbei um eine Palette mit 200 kg !
4) A hätte gerne mit Luftpost bestellt - aber A's Kunde wollte es nicht bezahlen und
hatte sich schon mit einer Lieferzeit bis zu 10 Wochen angefreundet.
Hallo OLBA,
ok dann trifft das was ich gesagt habe natürlich nicht zu, ich hatte jetzt so an ein Gewicht von 1 kg gedacht. Mit der Post kann man so schwere Sachen ja gar nicht verschicken, der Lieferant wird also eine Spedition beauftragt haben. Klar ist auch, dass Luftversand bei 200 kg natürlich sehr teuer ist. Nur dann muss der Lieferant auf jeden Fall irgendwas haben, eine Auftragsbestätigung oder so. Keine Spedition würde eine so schwere Sendung einfach so annehmen ohne, dass man was schriftliches in der Hand hat. Geht die Sendung verloren, würde sie sogar haftbar sein. Ich würde beim Lieferanten noch mal nach fragen:
1) mit welcher Spedition er das ganze verschickt hat
2) wann er das ganze verschickt hat
3) wieso er nichts schriftliches hat.
Wenn er wirklich nichts hat, mit dem er nachweisen kann, dass er es überhaupt abgeschickt hat, dürfte er sowieso ein Problem haben.
lt. Aussage des Lieferanten ist die Sendung via USPS verschickt worden.
Selbst wenn es einzelne Pakete gewesen wären, dann hätte zumindest ein
Teil ankommen müssen.
A hat B schon X-mal angeschrieben. Der Versand erfolgte am 07. September.
Auf die Frage nach der Tracking-/Paketnummer hat B lediglich gesagt, dass er
keinerlei Tracking-Nummer hat. A hat mit einem Anwalt in Washington gesprochen,
der sich nicht sicher war, ob eine solche Angelegenheit nicht besser in Deutschland
juristisch verfolgt werden soll. Der Anwalt in Deutschland war sich wiederrum nicht sicher,
ob das Recht der unerlaubten Handlung zum Tragen kommt, weil ja internationales Recht
vorliegt. Wo soll "A" nun "B" juristisch verfolgten. Zudem kommt, dass "A" einen Deckungskauf tätigen musste, und ihm wesentlich höhere Kosten entstanden sind.
Die Antwort von A's deutschem Anwalt verstehe ich nicht.
Was hat das Recht der unerlaubten Handlung mit internationalem Recht zu tun?
Es ist schließlich völlig egal ob es sich hier um eine unerlaubte Handlung oder einen vertraglichen Anspruch handelt, der Fall ist in jedem Fall international.
Zunächst müsste der Anwalt also prüfen vor welchem Gericht Klage erhoben werden kann. Das kann z.B. davon abhängig sein, ob man auf Erfüllung des Vertrags klagt, oder aus einer unerlaubten Handlung.
Hat der Anwalt das herausgefunden, sollte er sich fragen welches materielle Recht nach dem IPR des FOrums Anwendung findet.
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