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Qualität sichern – Rechtsberatung öffnen
Berlin, 1. Februar 2007
Der Deutsche Bundestag berät heute in Erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Rechtsberatungsrecht. Im Mittelpunkt des Gesetzentwurfs steht das neue Rechtsdienstleistungsgesetz, das an die Stelle des Rechtsberatungsgesetzes von 1935 treten soll.
„Mit dem RDG schaffen wir eine europarechts- und verfassungskonforme Regelung, mit der wir uns klar dazu bekennen, das Anwaltsmonopol für den gesamten Kernbereich rechtlicher Dienstleistungen grundsätzlich beizubehalten. Dies betrifft einerseits die Vertretung vor Gericht, die auch künftig in Anwaltshand gehört. Aber auch außergerichtliche Rechtsdienstleistungen sollen im Grundsatz den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten – also den unabhängigen Beratern und Vertretern in allen Rechtsangelegenheiten – vorbehalten bleiben“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. (hier geht's weiter)
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 01.02.07, 13:22 Titel:
"Der erforderliche Schutz der Rechtsuchenden wird bei der karitativen Rechtsberatung dadurch gewährleistet, dass sie nur durch oder unter Anleitung von Volljuristen erbracht werden darf und bei gravierenden Mängeln untersagt werden kann“, sagte die Bundesjustizministerin."
Aha. Also kann dann Volljuristen, wenn die ihre karitative Rechtsberatung mit gravierenden Mängeln erbringen, dieselbige untersagt werden.
Wie ist es bei Anwälten, wenn die ihre nicht-karitative Rechtsberatung mit gravierenden Mängeln erbringen. Kann denen ihr Treiben auch untersagt werden?
"Wer umfassend rechtlich beraten will, muss Volljurist sein – d.h. er muss beide juristischen Staatsexamen bestanden haben. Darüber hinaus muss er als Rechtsanwalt zugelassen sein. Für die Rechtssuchenden ist es wichtig, sich auch künftig darauf verlassen zu können, dass umfassender Rechtsrat nur von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten erteilt wird, die gesetzlich in besonderer Weise zur Unabhängigkeit, Verschwiegenheit und Wahrung der Mandanteninteressen verpflichtet sind. "
Aha, also gibt es bei Anwälten "Unabhängigkeit, Verschwiegenheit und Wahrung der Mandanteninteressen". Qualität wird nicht garantiert.
Wieder so ein Gesetz nach dem Motto "wasch mich, aber mach' mich nicht naß". _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Die entgeltliche professionelle Vertretung soll grundsätzlich weiterhin durch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte erfolgen. Wer andere beruflich vor Gericht vertritt, muss zum Schutz des Vertretenen bestimmten Qualifikationsanforderungen genügen. Deshalb schlägt der Gesetzentwurf vor, in allen Gerichtsverfahren, in denen kein Anwaltszwang besteht, neben der Vertretung durch Rechtsanwälte grundsätzlich nur die Vertretung
....
durch unentgeltlich tätige Familienangehörige der Prozesspartei,
....
Das hat sicherlich Vor und Nachteile, mir gefällt dieser Teil jedenfalls. _________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
Wieder so ein Gesetz nach dem Motto "wasch mich, aber mach' mich nicht naß".
Die Geschichte des RBerG hat mich persönlich sehr nachdenklich gemacht. Daher finde es gut, dass der DAV am 29. Januar 2007 folgende Pressemitteilung ins Internet stellte
Persönlich hegte ich die Hoffnung, dass mit der jetzt anstehenden Gesetzesänderung auch dies der Vergangenheit angehören würde
Zitat:
In einem selektiven Vorgehen wird die Waffe des RBerG von den Behörden vielmehr meist dann in Anschlag gebracht, wenn es gilt, Mitarbeitern von Menschenrechtsorganisationen, von Bürgerinitiativen und der freien Wohlfahrtsverbände in ihrem Engagement zugunsten von Randgruppen zu behindern. ...
Wen es trifft ...
Opfer des RBerG sind fast immer sozial Schwächere, Angehörige gesellschaftlicher oder politischer Randgruppen. Je mehr am Rande der Gesellschaft Lebende auf Hilfe in sozialen Notlagen und auf Aufklärung über die ihnen zustehenden Rechte angewiesen sind, um so entschlossener besinnen sich Verwaltungsbehörden auf das Verbot der altruistischen Rechtsberatung, um ihnen lästig erscheinende Bittsteller und ihre Ratgeber sich auf bequeme Art vom Hals zu schaffen. Wer sich zum Fürsprecher eines Opfers von Machtmissbrauch und Behördenwillkür macht, läuft dann selbst Gefahr, mit einem Bußgeldverfahren überzogen zu werden.
Auffällig viele Ordnungswidrigkeitenanzeigen – Verstöße gegen das RBerG sind mit Geldbuße bis zu 5.000 € bedroht - werden von Ausländerbehörden gegen in ihrer Freizeit tätige Helfer erstattet, die sich um ausländische Flüchtlinge kümmern. Um diese Helfer zusätzlich unter Druck zu setzen, wird ihnen angedroht, man werde ihre Schützlinge, bei denen es sich mitunter um traumatisierte Folteropfer handelt, vor die Kriminalpolizei laden, um sie über die Einzelheiten der rechtlichen Beratung zu vernehmen.
...
Lieber rechtlich unberaten sehen auch manche Sozialämter solche Bürger, die auf Sozialhilfe angewiesen sind, die ihnen nicht selten mit juristischen Kunstgriffen oder gar bewusst falschen Auskünften versagt oder verkürzt wird. Selbst den ehrenamtlichen Mitarbeitern von Kirchengemeinden ist verboten worden, sozialhilfeberechtigten Flüchtlingen mit Rechtsrat und durch Formulierungshilfen beizustehen. Dass solche Verbote von Gerichten (unter anderem in Aachen und Münster) bestätigt worden sind, lässt den Verdacht aufkommen, dass einigen Richtern die bisherige Aushöhlung des Asylrechts nicht weit genug geht, zumindest dass es ihnen am notwenigen Einfühlungsvermögen in die Situation von Sprach- und Rechtsungewandten fehlt.
Nach erster Durchsicht des Gesetzentwurfes (Link oben im Nachtrag) scheint dieses Problem weiterhin zu bestehen. Nicht jede Vereinigung/Selbsthilfegruppe wird sich einen Volljuristen leisten können.
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