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Verrechnungscheck von 2003 noch einlösbar?

 
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Schnattchen011
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 01.02.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 01.02.07, 10:52    Titel: Verrechnungscheck von 2003 noch einlösbar? Antworten mit Zitat

Hallo,

habe beim Umzug einen Verrechnungscheck vom Finanzamt gefunden. Allerdings ist dieser schon 2003 ausgestellt worden. Verlegen
Hab ich noch ein recht auf das geld? Kann ich einen neuen Verrechnungscheck beim Finanzamt beantragen?

Danke schon mal für die Antwort!

Gruß
Schnattchen011
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Heide
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.11.2005
Beiträge: 737

BeitragVerfasst am: 01.02.07, 23:37    Titel: Antworten mit Zitat

Versuchen Sie es doch ihn einzulösen!
_________________
Gruß
Heide
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 02.02.07, 01:05    Titel: Antworten mit Zitat

Die Frage gehört vielleicht eher ins Unterforum Bankrecht, aber trotzdem:

Artikel 29 Scheckgesetz (ScheckG)
(1) Ein Scheck, der in dem Land der Ausstellung zahlbar ist, muß binnen acht Tagen zur Zahlung vorgelegt werden.

(2) Ein Scheck, der in einem anderen Land als dem der Ausstellung zahlbar ist, muß binnen zwanzig Tagen vorgelegt werden, wenn Ausstellungsort und Zahlungsort sich in demselben Erdteil befinden, und binnen siebzig Tagen, wenn Ausstellungsort und Zahlungsort sich in verschiedenen Erdteilen befinden.

(3) Hierbei gelten die in einem Land Europas ausgestellten und in einem an das Mittelmeer grenzenden Land zahlbaren Schecks ebenso wie die in einem an das Mittelmeer grenzenden Land ausgestellten und in einem Land Europas zahlbaren Schecks als Schecks, die in demselben Erdteil ausgestellt und zahlbar sind.

(4) Die vorstehend erwähnten Fristen beginnen an dem Tag zu laufen, der in dem Scheck als Ausstellungstag angegeben ist.


Von daher ist ein Scheck von 2003 heute wertlos. Wenn dem Grunde nach noch ein Zahlungsanspruch an den Aussteller des Schecks bestehen würde, müsste man diesen bitten, gegen Rückgabe des alten Schecks ggfs. einen neuen auszustellen. Aber auch hierfür sehe ich kaum Chancen, da eine Forderung aus dem Jahr 2003 seit dem Ablauf des 31.12.2006 verjährt ist.
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*Clematis*
Gast





BeitragVerfasst am: 02.02.07, 04:03    Titel: Antworten mit Zitat

Naja, wenn der Scheck nie eingelöst worden wäre würde der Betrag auf dem Steuerkonto beim FA noch stehen. Ich würd einfach mal anrufen und fragen.
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Schnattchen011
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 01.02.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 02.02.07, 09:20    Titel: Antworten mit Zitat

die sparkasse kraichtal würde es annehmen....leider hat mein partner das konto bei der sparkasse potsdam.

Ich bin bei der BBBank und die hat den Scheck schon gar nicht angenommen.

Ich werd mal versuchen beim FA anzurufen.
Vielleicht hab ich eine Chance.
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§ 31
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.03.2006
Beiträge: 305

BeitragVerfasst am: 02.02.07, 13:36    Titel: Antworten mit Zitat

nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::
Aber auch hierfür sehe ich kaum Chancen, da eine Forderung aus dem Jahr 2003 seit dem Ablauf des 31.12.2006 verjährt ist.
Das dürfte sich hier eher nach der steuerlichen Zahlungsverjährung bestimmen (§§ 228 ff AO). Demnach wäre eine Verjährung unwahrscheinlich.
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Schnattchen011
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 01.02.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 04.02.07, 19:04    Titel: Antworten mit Zitat

Habe den Rat, einfach beim FA anzurufen, befolgt.

Das Geld steht uns noch zu.

Musste den alten Scheck zurückschicken und bekomme das geld überwiesen.

Laut FA kommt sowas öfters vor.

DANKE für Eure unterstützung!!
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