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Verfasst am: 01.02.07, 10:52 Titel: Verrechnungscheck von 2003 noch einlösbar?
Hallo,
habe beim Umzug einen Verrechnungscheck vom Finanzamt gefunden. Allerdings ist dieser schon 2003 ausgestellt worden.
Hab ich noch ein recht auf das geld? Kann ich einen neuen Verrechnungscheck beim Finanzamt beantragen?
Die Frage gehört vielleicht eher ins Unterforum Bankrecht, aber trotzdem:
Artikel 29 Scheckgesetz (ScheckG)
(1) Ein Scheck, der in dem Land der Ausstellung zahlbar ist, muß binnen acht Tagen zur Zahlung vorgelegt werden.
(2) Ein Scheck, der in einem anderen Land als dem der Ausstellung zahlbar ist, muß binnen zwanzig Tagen vorgelegt werden, wenn Ausstellungsort und Zahlungsort sich in demselben Erdteil befinden, und binnen siebzig Tagen, wenn Ausstellungsort und Zahlungsort sich in verschiedenen Erdteilen befinden.
(3) Hierbei gelten die in einem Land Europas ausgestellten und in einem an das Mittelmeer grenzenden Land zahlbaren Schecks ebenso wie die in einem an das Mittelmeer grenzenden Land ausgestellten und in einem Land Europas zahlbaren Schecks als Schecks, die in demselben Erdteil ausgestellt und zahlbar sind.
(4) Die vorstehend erwähnten Fristen beginnen an dem Tag zu laufen, der in dem Scheck als Ausstellungstag angegeben ist.
Von daher ist ein Scheck von 2003 heute wertlos. Wenn dem Grunde nach noch ein Zahlungsanspruch an den Aussteller des Schecks bestehen würde, müsste man diesen bitten, gegen Rückgabe des alten Schecks ggfs. einen neuen auszustellen. Aber auch hierfür sehe ich kaum Chancen, da eine Forderung aus dem Jahr 2003 seit dem Ablauf des 31.12.2006 verjährt ist.
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