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Verfasst am: 01.02.07, 12:43 Titel: Haftung f Darlehen etc nach Scheidung und Hausüberschreibung
Hallo,
folgende Angelegenheit würde ich zur Beruhigung meiner Nerven gerne geklärt haben:
Folgendes:
-Haus Neubau gebaut 2003
-Darlehen gemeinsam unterschrieben, aber nur "er zahlt" die Raten ab
-Trennung
-Er wohnt weiterhin im Haus
-Er bezahlt hat mich für's Haus "ausbezahlt"
-Termin für Notar wg Grundbuchänderung, Überschreibung des Hauses auf ihn allein ist geplant
-Trennungsjahr läuft noch bis Mitte 2007
Nun meine Frage.
Wenn er das Haus jetzt offiziell überschrieben bekommen hat, bin ich dann aus der ganzen Angelegenheit raus oder bin ich, da ich die Darlehen mit unterschrieben hab, weiterhin haftbar für evtl Zahlungen von Raten etc?
Mein Kollege nervt mich seit Tagen das man aus Darlehen die man gemeinsam unterschreiben hat nicht raus kommt. Heißt wenn mein Ex-Mann nicht mehr zahlt kommt die Bank zu mir?
Stimmt das?
Obwohl er das Haus per Grundbuch besitzt und ich damit doch nichts mehr zu tun hab?
Er (fast Ex-Mann) will das Haus auch "vor" der offizellen Scheidung, also 2 Moante vorher, überschreiben. Ist das sinnvoll?
Verfasst am: 01.02.07, 15:41 Titel: Re: Haftung f Darlehen etc nach Scheidung und Hausüberschrei
JosieP hat folgendes geschrieben::
Mein Kollege nervt mich seit Tagen das man aus Darlehen die man gemeinsam unterschreiben hat nicht raus kommt.
Wenn man ein Darlehen unterzeichnet hat, dann muß man auch dafür gerade stehen. Zumindest solange, bis das Darlehen abbezahlt ist oder die Bank einem aus dem vertrag rausläßt.
(Falls der erste Darlehensnehmer allein eine ausreichend hohe Bonität hat, macht es die eine oder andere Bank vielleicht. Ich behaupte allerdings mal, dass in dem meisten Fällen die Bank einen 2. Darlehensnehmer nicht einfach so aus der Haftung entlässt, da dies ihre Sicherheiten verschlechtert.)
Ansonsten ... Forenregeln beachten.
Tschau
Majo _________________ Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht)
auf jeden Fall vorher mit der Bank sprechen was geplant ist.
Einer Übertrag der eigenen Hälfte würde ich nur zustimmen, wenn gleichzeitig eine Bestätigung der Bank zu folgenden Punkten erfolgt:
- Schriftliche !! Entlassung aus der Darlehensverpflichtung
- Bestätigung, dass keine weiteren Forderungen mehr bestehen ( event. Darl. Rückstände etc. ).
Erfolgt das nicht dann ist man ( oder auch Frau ) weiterhin in der Haftung u. hat keinen Gegenwert mehr u. ggfs. bei Rückständen wird Frau zur Kasse gebeten.
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