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folgender Fall, Frau A entdeckt auf Ihrem Kontoauszug eine Stornorückvergütung
von einer Versicherung die Frau A nicht kennt. Sie geht zur Bank und meldet
diesen Umstand sofort. Danach stellt sich heraus das Frau A vor ca. 2 Jahren
schon einmal eine Stornorückvergütung überwiesen bekommen hat, die sie
aber übersehen hat. Frau A bekommt Angst und weiß nicht wie sie reagieren soll.
Ist die Angst von Frau A berechtigt?
Würde Frau A gerne die Angst nehmen, kenne mich aber nicht so gut aus.
Das Geld auf die Seite legen und abwarten ? Mehr als das man beides zusückzahlen muss kann nicht passieren. Ist aber auch gut möglich das es keiner merkt. Ich würde ein Sparbuach anschaffen, dann kann man von den Zinsen leben
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
Das Geld auf die Seite legen und abwarten ? Mehr als das man beides zusückzahlen muss kann nicht passieren. Ist aber auch gut möglich das es keiner merkt. Ich würde ein Sparbuach anschaffen, dann kann man von den Zinsen leben
Einen Kommentar dazu erspar ich mir mal,
oder sollte der Smiley Ironie andeuten?
Frau „A“ die der Bank gegenüber ja wohl offensichtlich glaubhaft
machen kann, dass sie diese Versicherung nicht kennt, sollte die
Bank beauftragen, und zwar schriftlich, der Versicherung mitzuteilen,
dass die Frau „A“ diese „Stornorückvergütung“ nicht betrifft, und es sich
offenbar um eine Verwechslung handelt.
Angst braucht Frau"A" m.E. nicht haben, warum auch,
es klingt ja alles glaubhaft.
Gr.
ZetPeO _________________ Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt
David Hilbert
Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten.
sollte die Bank beauftragen, und zwar schriftlich, der Versicherung mitzuteilen, dass die Frau „A“ diese „Stornorückvergütung“ nicht betrifft, und es sich
offenbar um eine Verwechslung handelt.
warum "stille Post" spielen? Wenn hier eine Verwechselung vorliegt, sollte der Kunde die Versicherung ansprechen. Die Bank hat doch hiermit nichts zu tun. Die Bank kennt den Sachverhalt genausowenig wie der Kunde...
Ich würde die Bank beauftragen, das Geld zurückzuüberweisen.
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