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Fehlbuchung

 
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Ines Scholz
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 02.02.2007
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 02.02.07, 17:27    Titel: Fehlbuchung Antworten mit Zitat

Hallo,

folgender Fall, Frau A entdeckt auf Ihrem Kontoauszug eine Stornorückvergütung
von einer Versicherung die Frau A nicht kennt. Sie geht zur Bank und meldet
diesen Umstand sofort. Danach stellt sich heraus das Frau A vor ca. 2 Jahren
schon einmal eine Stornorückvergütung überwiesen bekommen hat, die sie
aber übersehen hat. Frau A bekommt Angst und weiß nicht wie sie reagieren soll.
Ist die Angst von Frau A berechtigt?

Würde Frau A gerne die Angst nehmen, kenne mich aber nicht so gut aus.
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stgtklaus
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 02.02.07, 21:52    Titel: Antworten mit Zitat

Das Geld auf die Seite legen und abwarten ? Mehr als das man beides zusückzahlen muss kann nicht passieren. Ist aber auch gut möglich das es keiner merkt. Ich würde ein Sparbuach anschaffen, dann kann man von den Zinsen leben Smilie

Klaus
_________________
Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 03.02.07, 00:46    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ich würde ein Sparbuach anschaffen, dann kann man von den Zinsen leben

Die Logik erschließt sich mir nicht.

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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ZetPeO
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 2166

BeitragVerfasst am: 03.02.07, 00:55    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Das Geld auf die Seite legen und abwarten ? Mehr als das man beides zusückzahlen muss kann nicht passieren. Ist aber auch gut möglich das es keiner merkt. Ich würde ein Sparbuach anschaffen, dann kann man von den Zinsen leben Smilie
Geschockt
Einen Kommentar dazu erspar ich mir mal,
oder sollte der Smiley Ironie andeuten? Mit den Augen rollen

Frau „A“ die der Bank gegenüber ja wohl offensichtlich glaubhaft
machen kann, dass sie diese Versicherung nicht kennt, sollte die
Bank beauftragen, und zwar schriftlich, der Versicherung mitzuteilen,
dass die Frau „A“ diese „Stornorückvergütung“ nicht betrifft, und es sich
offenbar um eine Verwechslung handelt.
Angst braucht Frau"A" m.E. nicht haben, warum auch,
es klingt ja alles glaubhaft.

Gr.
ZetPeO
_________________
Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt
David Hilbert

Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten.
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 05.02.07, 10:58    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ZetPeO hat folgendes geschrieben::
sollte die Bank beauftragen, und zwar schriftlich, der Versicherung mitzuteilen, dass die Frau „A“ diese „Stornorückvergütung“ nicht betrifft, und es sich
offenbar um eine Verwechslung handelt.


warum "stille Post" spielen? Wenn hier eine Verwechselung vorliegt, sollte der Kunde die Versicherung ansprechen. Die Bank hat doch hiermit nichts zu tun. Die Bank kennt den Sachverhalt genausowenig wie der Kunde...

Ich würde die Bank beauftragen, das Geld zurückzuüberweisen.
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