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Anfang nächsten Jahres läuft die Peinlichkeit TollCollect wohl doch an. Dazu habe ich drei Fragen.
1. Es kann sich doch bestimmt nicht jeder an eine (öffentlichen) Straße bzw. Autobahn stellen und die Hand aufhalten. Es bedarf also einer gesetzlichen Ermächtigung. In welchem(n) Gesetz(en) ist das geregelt?
2. Handelt es sich bei der Gebührenerhebung um einen Verwaltungsakt?
3. Wenn ich etwas gegen die Erhebung einwenden möchte, sind die ordentlichen oder die Verwaltungsgerichte zuständig? Woraus ergibt sich das (auch einem Gesetz)?
Anmeldungsdatum: 22.09.2004 Beiträge: 114 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 28.12.04, 16:45 Titel:
Googlen hilft:
1. Gesetz über die Erhebung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen mit schweren Nutzfahrzeugen (BGBl. 2004 Teil 1 Seite 3122 ff.) oder unter http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/abmg/index.html
2. Ja.
3. Verwaltungsgerichte, da es sich um einen Verwaltungsakt handelt. (§ 35 Verwaltungsverfahrensgesetz, §§ 40, 68 Verwaltungsgerichtsordnung)
Gruß
R.H. _________________ Vor Gericht und auf hoher See bist du mit Gott allein...
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