Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Funktionale Privatisierung
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Funktionale Privatisierung

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verwaltungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
concierge
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.02.2007
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 05.02.07, 22:05    Titel: Funktionale Privatisierung Antworten mit Zitat

Lässt sich das Ordnungsamt der Stadt X in Sachsen-Anhalt auf einen privaten Investor übertragen?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
yamato
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 2207
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 06.02.07, 11:04    Titel: Antworten mit Zitat

Da ein Ordnungsamt im Wesentlichen hoheitliche Aufgaben wahrnimmt wohl eher nicht:

siehe Art 33 Abs. 4 GG

http://bundesrecht.juris.de/gg/art_33.html
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
bommelunder
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.09.2006
Beiträge: 431
Wohnort: 15907 Lübben/Spreewald

BeitragVerfasst am: 06.02.07, 15:37    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

1. Frage: was ist mit priv. Investor gemeint? Wohl sicherlich eine privates Unternehmen,

2. Es gibt die Möglichkeit der "Beleihung". Hier werden private Unternehmen mit der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben beliehen.

Ob dies nun hier im Einzelfall sein kann entzieht sich meiner Kenntnis.

Gruß
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
concierge
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.02.2007
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 06.02.07, 22:49    Titel: Antworten mit Zitat

Privates Unternehmen wird nach meinem Empfinden gemeint sein. Beleihung im Sinne von Übertragung der Aufgaben? Somit bleibt die Verantwortung bei der Verwaltung...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
concierge
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.02.2007
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 07.02.07, 12:20    Titel: Antworten mit Zitat

Ist es denn nicht möglich, die Zuständigkeit und die gesetzliche Pflicht zur Aufgabenerfüllung bei der Gemeinde zu lassen, die Durchführungen derselben aber zu übertragen?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
yamato
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 2207
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 07.02.07, 13:30    Titel: Antworten mit Zitat

Ich meine mich zu erinnern (ist bestimmt schon etliche Jahre her), dass in Berlin versucht wurde Verstöße gegen die Parkscheinpflicht im öffentlichen Straßenraum durch eine Privatfirma ahnden zu lassen. Meiner Erinnerung nach wurde aber der Klage eines "Sünders" dagegen vor dem Verwaltungsgericht recht gegeben, da diese Aufgabe von Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes erfüllt werden müsste.

Wie gesagt nur aus dem Gedächtnis und ohne Wissen ob dies in die höheren Instanzen ging.
Inzwischen wird diese Aufgabe hier auch wieder von Mitarbeitern der bezirklichen Ordnungsämter durchgeführt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verwaltungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.