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Privates Unternehmen wird nach meinem Empfinden gemeint sein. Beleihung im Sinne von Übertragung der Aufgaben? Somit bleibt die Verantwortung bei der Verwaltung...
Ist es denn nicht möglich, die Zuständigkeit und die gesetzliche Pflicht zur Aufgabenerfüllung bei der Gemeinde zu lassen, die Durchführungen derselben aber zu übertragen?
Anmeldungsdatum: 09.05.2006 Beiträge: 2207 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 07.02.07, 13:30 Titel:
Ich meine mich zu erinnern (ist bestimmt schon etliche Jahre her), dass in Berlin versucht wurde Verstöße gegen die Parkscheinpflicht im öffentlichen Straßenraum durch eine Privatfirma ahnden zu lassen. Meiner Erinnerung nach wurde aber der Klage eines "Sünders" dagegen vor dem Verwaltungsgericht recht gegeben, da diese Aufgabe von Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes erfüllt werden müsste.
Wie gesagt nur aus dem Gedächtnis und ohne Wissen ob dies in die höheren Instanzen ging.
Inzwischen wird diese Aufgabe hier auch wieder von Mitarbeitern der bezirklichen Ordnungsämter durchgeführt.
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