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Verfasst am: 07.02.07, 12:12 Titel: Geld zurückgezahlt, aber ohne Gerichtskosten
Hallo,
Person A hat von Person B per Mahnbescheid die Herausgabe der Mietkaution in Höhe von 300 Euro gefordert. Person B hat daraufhin Widerspruch eingelegt. Nun hat Person A ein Gerichtsverfahren in die Wege geleitet, hat aber vom dafür zustandigen Gericht noch kein Schreiben erhalten.
Mittlerweile hat Person B die 300 Euro zurücküberwiesen, allerdings nicht nicht die zusätzlichen Gerichtkosten, die sich mittlerweile auf 77 Euro belaufen.
Was muss Person A jetzt tun, um die Gerichtskosten zu erhalten. Muss die Klage zurückgezogen werden und ein erneutes Verfahren beantragt werden? Oder muss Person A in der Klagebegründung nur den veränderten Sachverhalt erklären?
Ich würde dazu tendieren, dem Gericht den Beleg über den Zahlungseingang zu übersenden und den Rechtsstreit für erledigt zu erklären. Gleichzeitig würde ich beantragen, dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen. _________________ Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.
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