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Geld zurückgezahlt, aber ohne Gerichtskosten

 
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drachenfreund
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 07.02.2007
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 07.02.07, 12:12    Titel: Geld zurückgezahlt, aber ohne Gerichtskosten Antworten mit Zitat

Hallo,

Person A hat von Person B per Mahnbescheid die Herausgabe der Mietkaution in Höhe von 300 Euro gefordert. Person B hat daraufhin Widerspruch eingelegt. Nun hat Person A ein Gerichtsverfahren in die Wege geleitet, hat aber vom dafür zustandigen Gericht noch kein Schreiben erhalten.

Mittlerweile hat Person B die 300 Euro zurücküberwiesen, allerdings nicht nicht die zusätzlichen Gerichtkosten, die sich mittlerweile auf 77 Euro belaufen.

Was muss Person A jetzt tun, um die Gerichtskosten zu erhalten. Muss die Klage zurückgezogen werden und ein erneutes Verfahren beantragt werden? Oder muss Person A in der Klagebegründung nur den veränderten Sachverhalt erklären?
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Mahnman
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.03.2006
Beiträge: 1537

BeitragVerfasst am: 07.02.07, 12:41    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde dazu tendieren, dem Gericht den Beleg über den Zahlungseingang zu übersenden und den Rechtsstreit für erledigt zu erklären. Gleichzeitig würde ich beantragen, dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
_________________
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.
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