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Widerspruch gg Rechnungsstellung - Mindererung!

 
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Fairia
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 117

BeitragVerfasst am: 01.02.07, 11:46    Titel: Widerspruch gg Rechnungsstellung - Mindererung! Antworten mit Zitat

Guten Tag,

es geht um folgendes Fallbeispiel:

Herr M hält in Räumlichkeiten eines Hotels (kein Veranstaltungsraum, sondern Suite) eine privtate Veranstaltung.

Welche §§ wären anzuwenden, wenn gegen die Rechnungsstellung des Hotels Widerspruch / Einspruch zu erheben wäre? In diesem Beispiel geht es

1. um Bemängelung der Zustand der Räumlichkeiten
2. um Verletzung von Gästen durch vom Hotel an den Sitzmöglichkeiten mit Stecknadeln fixierte Stoffabdeckung (aufgrund unübersehbar desolater Zustand der Sitze).

Danke für alle Tipps.

Gruss
fairia
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stgtklaus
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 04.02.07, 15:28    Titel: Antworten mit Zitat

Man sollte die Rechnung mindern und den unstrittigen Betrag zahlen. Dazu sollte man seine Minderungsgründe auch mitteilen. Wie ist erst mal egal

Zitat:
1. um Bemängelung der Zustand der Räumlichkeiten

Na die hat man doch vorher gesehen

Zitat:
2. um Verletzung von Gästen durch vom Hotel an den Sitzmöglichkeiten mit Stecknadeln fixierte Stoffabdeckung (aufgrund unübersehbar desolater Zustand der Sitze).

Die hätte man austauschen können

Warum sucht man sich ein marodes Lokal aus, wenn man 1st Class will


Klaus
_________________
Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
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Fairia
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 117

BeitragVerfasst am: 09.02.07, 13:49    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Man sollte die Rechnung mindern und den unstrittigen Betrag zahlen. Dazu sollte man seine Minderungsgründe auch mitteilen. Wie ist erst mal egal


Wer soll die Rechnung mindern?
Unstrittiger Betrag? Welcher Betrag wäre denn unstrittig, der ursprüngliche kann es nicht sein, da er aufgrund Minderungsansprüche strittig ist. Der geminderte Betrag ist allenfalls auf Kundenseite unstrittig, nicht jedoch aus Sicht des Hotels.

Eine klare Ausdrucksweise würde grundsätzlich weiterhelfen.
Gleichwohl, danke für die Tipps, der Fall ist jedoch bereits geklärt worden.

Zitat:
Na die hat man doch vorher gesehen.


Richtig, allerdings wurden die Räumlichkeiten aufgrund eines Buchungsüberschnittes getauscht. Die Räumlichkeiten wurden kurze Zeit zuvor besichtigt. In der Zwischenzeit hat sich der Zustand verschlechtert. Flecken, Brandlöcher v. Zigarretten etc.
Eine alternative Räumlichkeit war nicht gegeben, die Veranstaltung konnte nicht so kurzfristig verlagert werden.

Zitat:
Die hätte man austauschen können.


Hat man (Hotel) aber nicht, sondern wie beschrieben Bezüge platziert.
Es geht nicht um "hätte", sondern um tatsächliche Begebenheiten, resultierend daraus die Körperverletzungen, welche den Fehler auf Hotelseite aufzeigen.

Zitat:
Warum sucht man sich ein marodes Lokal aus, wenn man 1st Class will


Diese Frage trägt nicht zur Klärung des Sachverhaltes bei.

Nichts desto trotz, bitte Beitrag lesen: Hotel, Suite.
Es handelt sich um ein 4-Sterne-Hotel mit guten Namen.

Im übrigen sind nicht vorhandene Flecken und ein unversehrtes Inventar nicht zwingend mit 1st Class gleichzusetzen, sondern sind Hauptbestandteil eines Hotels, bereits ab 3 Sterne. Auch dort jederzeit monierbar.

Sofern noch jemand interessante Verweise auf den rechtlichen Standpunkt nach §§ hat, so würde ich mich freuen.

fairia
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