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Person A verkauft in einem EU Land B eine Immobilie und bezahlt dort die Grunderwerbsstuer. Muß man in Deutschland dann nochmals die Grunderwerbssteuer bezahlen?
Muß man eventuell eine Spekulationsgewinnsteuer bezahlen?
Und wenn ja: Kann man sich auf die zu zahlende Spekulationsgewinnsteuer die im EU Land B gezahlte Grunderwerbssteuer anrechnen lassen?
in D zahlt nur der Käufer Grunderwerbsteuer, nicht der Verkäufer.
Ob eine Spekulation zu versteuern ist, hängt von mehreren Faktoren ab:
- Wurde die Wohnung vermietet ?
- Wurde die Wohnung innerhalb von 10 Jahren ge- und verkauft ?
- Hat der Verkäufer auch deutsche Einkünfte ?
- In welchem Land liegt die Immobilie ?
Verfasst am: 26.02.07, 13:04 Titel: Deutschland England
Hallo,
ich habe dazu eine Frage.
Sagen wir mal Max Musterman hat sich vor 8 Jahren ein Haus in England gekauft und denk dara es jetzt zu verkaufen. Er hat die gesamten 8 Jahre in England gewohnt und gearbeitet und dieses Haus an Studenten vermietet.
Waehrend den 8 Jahren hatte Max keine Einkuenfte in Deutschland.
Auf welche und wieviel Steuern muss sich Max gefasst machen wenn er jetzt die Immobilie verkauft. Waere es vielleicht ratsam noch 2 Jahre zu warten?
Max ist sich bewusst dass er bereits in England die sogenannte Capital Gains versteuern muss.
Wieviel muss er jedoch von dem Gweinn nochmal in Deutschland versteuern??
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