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Verfasst am: 14.02.07, 12:31 Titel: Besteuerung bei Umzug ins Ausland / 182-Tage-Regelung
Hallo liebes Forum!
Eine Frage an Profis:
Arbeitnehmer A (deutscher Staatsbürger) arbeitet im 1. Quartal des Jahres in der BRD. Ab dem 2.Quartal wird er unbefristet ins Ausland entsendet (bezieht das Gehalt aber weiterhin aus der BRD), und zwar in ein Land außerhalb der EU, mit dem ein DBA besteht. ( Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthaltsort etc. wird verlegt, A wird in der BRD abgemeldet) Somit tritt die 182-Tage-Regelung in Kraft und Welteinkünfte des A ab dem 2. Quartal unterliegen in der BRD nicht mehr der Besteuerung. Die Besteuerung der Welteinkümfte findet nun im Ausland statt.
Doch wie sieht es mit der in der BRD für das 1. Quartal gezahlten Steuer aus? Wann, wo und wie genau wird diese zurückerstattet. (Wird sie überhaupt?) Wenn ja, an welches Finanzamt muß der A sich wenden, wenn er ab dem 2. Quartal seinen Wohnsitz in der BRD gänzlich aufgibt und sich abmeldet.
Und noch eine Frage: muß der A extera eine Freistellung von der Einkommensteuerpflicht stellen oder ist er automatisch nicht einkommensteuerpflichtig?
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