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Insbesondere auch wegen der Rechtslage in anderen Ländern --> http://de.wikipedia.org/wiki/Inzest#Gesetzeslage_heute _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Sehr bedenklich finde ich daran, dass im Endeffekt die Falschen bestraft werden. Wegen Inzest "verknackt" wurden doch bisher nur die Leute, bei denen die "Straftat" auch Folgen hatte, d. h., sie haben infolge des Inzests Kinder bekommen. Meiner Meinung nach ist das Recht der Kinder auf ihre Eltern ein höheres Gut als die Verfolgung von Inzest-Tätern. Den Kindern wird ein Elternteil weggenommen - möglicherweise auch beide. Also sind die Kinder - schuldlos - diejenigen, die bei der ganzen Sache am härtesten bestraft werden. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Kann man so oder so sehen.
In diesem Fall glaube ich aber ganz stark, dass die beiden psychisch nicht auf der Höhe sind.
Ein Kind nach dem anderen bekommen, ohne sich weiter Gedanken drüber zu machen, wie man sie durchbringt, finde ich völlig daneben.
Auch das 5. Kind von einem anderen Mann lässt fast darauf schließen, dass die junge Frau irgendwie den Sinn ihres Lebens in Kindern sucht.
Da ich aber nur Hobbypsychologin bin und viele solcher Fälle aus der früheren NMachbarschaft kenne, sind das nur Vermutungen. Toll fühlen sich die behinderten Kinder des Paares bestimmt mit ode4r ohne Eltern nicht.
Ein Kind nach dem anderen bekommen, ohne sich weiter Gedanken drüber zu machen, wie man sie durchbringt, finde ich völlig daneben.
Dann müsste man sehr vielen Leuten das Kinderkriegen verbieten.
Ich bin in dieser Frage für "sollen sie doch, wenn sie wollen". Ihr Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und persönliche Entfaltung steht für mich höher als irgendwelche moralischen Bedenken.
Auch das Erbkrankheiten-Argument finde ich eher schwach. Dann müsste der Staat auch alten Müttern und Erbkranken die Vermehrung untersagen. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
Ich versuch mir vorzustellen welchen Zweck das Gesetz erfüllen soll.
Der Gesetzgeber bestimmt, wer darf und wer nicht Mit welcher Begründung? _________________ Wir machen das mit den Fähnchen!
Seine Wurzeln hat das Gesetz wohl in dem tradierten Tabu in Verbindung mit der neuzeitlicheren Erkenntnis, dass die Nachkommen inzestuöser Verbindungen vermehrt zu Erberkrankungen neigen. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
Hallo Gammaflyer, der Prozentsatz behinderter Kinder bei sehr nahen Verwandten ist aber nicht mit dem von älteren Müttern oder Erberkrankungen zu vergleichen. Sieht man bei Tieren auch ziemlich genau, wann das Blut zu dicht beieinander ist. Ich weiß Menschen sind keine Tiere, ist nur mal so ein Vergleich. Ich meine, der Gesetzgeber wird sich was bei gedacht haben Inzucht zu verbieten und ich find es in Ordnung-auch wenn man argumentieren kann sollen sie doch, wenn sie wollen.....
Hallo Gammaflyer, der Prozentsatz behinderter Kinder bei sehr nahen Verwandten ist aber nicht mit dem von älteren Müttern oder Erberkrankungen zu vergleichen.
Hinsichtlich der Mütter, ja. Aber wo würden Sie dann die Grenze ziehen?
Bei Erberkrankungen kann es durchaus sein, dass die Wahrscheinlichkeit 100% beträgt, dass Nachkommen betroffen sein werden. Sollte der Staat hier verbieten dürfen? _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
Ich habe da wahrscheinlich einfach schon zu viele Behinderte kennen gelernt, die aus sehr nahen Verwandtschaftlichen Verhältnissen enstammen, um das Thema mit Ihrer Sicht zu betrachten. Kann ich nicht so sehen und muss ich auch nicht weiter drüber diskutieren und verabschiede mich an dieser Stelle.Nix für Ungut.....
Wie Sie möchten... _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 11.03.08, 15:08 Titel:
Hier ein neuer Bericht zu dem Thema --> www.spiegel.de/spiegel/0,1518,540272,00.html _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Anmeldungsdatum: 17.09.2007 Beiträge: 1177 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 11.03.08, 19:39 Titel:
Hallo Redfox, ein sehr interessanter Bericht, der auch darlegt, warum der Inzest-Paragraph eigentlich entbehrlich wäre.
Die Verbreitung von Erbkrankheiten kann es als Rechtfertigung dafür nicht sein, denn auch andere Verwandschaftsverhältnisse (Cousine/Cousin) könnten diese hervorrufen, für Abhängigkeitsverhältnisse haben wir andere Paragraphen im StGB. Und wie ich mal gelesen habe, fielen (wohl bis 1975) auch Schwager und Schwiegermutter unter das Inzestverbot - trotz fehelenden Verwandschaftsverhältnisses.
Ich bin sehr gespannt, wie Karlsruhe entscheidet und wie immer noch mehr über die Kommentare dazu. _________________ Ich habe zu diesem Thema vor 15 Jahren eine Langzeitstudie anfertigen lassen, die ist allerdings noch in Arbeit.
... Der Fall von Susan K. und Patrick S. dagegen ist hierzulande einer der seltenen gerichtsnotorischen Fälle von Geschwisterliebe ohne Missbrauchshintergrund.
Patrick S. kommt 1976 in Leipzig zur Welt, als zweites von fünf Kindern, Susan K. acht Jahre später. Obwohl sie leibliche Geschwister sind, wachsen die beiden völlig getrennt voneinander auf. ...
Ohne die Strafanzeige eines Jugendamtes wäre dieser Fall wohl nicht bis an das Bundesverfassungsgericht gelangt.
Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
Verfasst am: 13.03.08, 12:03 Titel:
Ich frag mich gerade, warum wandert eigentlich der Vater ein und nicht auch die Mutter.
Mit "Kindeswohl" kann das wohl eigentlich nichts zu tun haben. Dann würde der Vater entweder gar nicht einwandern oder die beiden würden abwechselnd sitzen...
Noch eine andere Frage. Wie beweist eigentlich ein Gericht, das ein Beischlaf stattgefunden hat?
Es könnte ja auch nur Blowjobs, Mastubation oder ähnliches gewesen sein. Das Sperma hat sich "Frau" dann einfach mal so im nachhinein injeziert...
Der Beischlaf selbst bzw. welche sexuelle Technik ausgeführt wurde dürfte ohne Filmmaterial und freiwllige Aussage doch gar nicht zu beweisen sein und § 173 StGB verbietet doch eigenltich nur den Beischlaf... _________________ ...fleißig wie zwei Weißbrote
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