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Herabsetzung der Strafmündigkeit

 
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Für oder gegen die Herabsetzung der Strafmündigkeit?
pro
50%
 50%  [ 7 ]
kontra
50%
 50%  [ 7 ]
Stimmen insgesamt : 14

Autor Nachricht
sinika
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.02.2007
Beiträge: 1
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 21.02.07, 15:10    Titel: Herabsetzung der Strafmündigkeit Antworten mit Zitat

Erst einmal ein freundliches Hallo Sehr glücklich
Ich bin neu hier und weiß auch leider nicht, wohin mit diesem Beitrag Traurig

Die Frage, die ich stellen wollte, betrifft meine Facharbeit zum Thema " Jugendkriminalität und Strafmündigkeit".
Es wird ja, soweit ich aus dem Unterricht weiß, über eine mögliche Herabsetzung der Strafmündigkeit von 14 auf 12 Jahre diskutiert.
Hierzu würde ich gerne verschiedene Meinungen hören, was dafür oder auch dagegen spricht?

Es würde mich sehr freuen, wenn ihr (Sie) mir helfen könntet.

Liebe Grüße,
Sinika
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 21.02.07, 16:00    Titel: Antworten mit Zitat

Ich bin halb dafür, halb dagegen.

Das Problem an sich ist ja, dass Strafmündigkeit eigentlich nichts mit dem Alter zutun hat.
Es geht darum, die geistige Reife der Person zu betrachten und dann zu entscheiden, ob die Person schon "reif" genug ist, für die Folgen des Handelns grade stehen zu müssen.

Das Problem an fixen Altersgrenzen ist aber, dass es immer Unterschiede hinsichtlich der individuellen Entwicklung gibt. So gibt es eben 14jährige, die nie im Leben daran denken würden, eine Straftat zu begehen(sei es, weil sie einfach zu zart besaitet sind oder weil sie so erzogen wurden, dass Straftaten schlecht sind etc.) und dann meinetwegen durch eine dumme, unüberlegte Aktion zusammen mit anderen straffällig werden.
Andererseits gibt es dann eben auch kriminelle 13jährige, die schon X Einträge wegen Ladendiebstählen und Körperverletzungen haben und sich durchaus dessen bewusst sind, dass sie ja machen können, was sie wollen, weil der Staat ihnen noch nichts kann.

Das einzig Richtige wäre also, jedes Kind/Jugendlichen in diesem Grauzonen-Altersbereich(wobei man selbst hier beim Abstecken Schwierigkeiten hätte) hinsichtlich seiner Strafmündigkeit begutachten zu lassen, weil es eben eine Frage des jeweiligen Individuums ist. Das gleiche Problem existiert im Prinzip auch bei den fixen Altersgrenzen im Sexualstrafrecht.

Deshalb wäre o.g. Möglichkeit wohl der Idealfall, für die Praxis würde ich dann aber eher in dubio pro iuventute bevorzugen, da es im Zweifel wohl mehr schützenswerte Kinder als kriminelle Jugendliche gibt.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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