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leider gottes sind uns kfz steuern vom letzten jahr übrig geblieben,ratenzahlung beim finanzant habe ich gestellt,50mtl.! wortlaut der ablehnung:den ratenzahlungsantrag lehne ich als ubegründet ab.ich bub eu rentnerin,und ahli empfänger,was er nicht weiß.
am selben tag wie die ablehnung schrieb,hat er aber als kompott einen pfändungs und einziehungverfügung veranlaßt!!! kosten dafür nochmal 40euro= 270 euro,vorher 230Euro.die frage ist,darf er das so händeln,bzw. ist dsas rechtens so?vielleicht für einige banal,für uns aber wichtig!danke !
grundsätzlich kann das FA nach Mahnungen und Zahlungsaufforderungen auch eine Vollstreckung in Auftrag geben. Bei ihrer Schilderung hat das FA bei der Ablehnung ihres Stundungsantrages m.E. das Ermessen fehlerhaft ausgeübt. Das Problem ist wahrscheinlich das es von ihrer finanziellen Situation nichts weiß. Vollstreckungsaufschub beantragen. Ansonsten hilft nur einstweiliger Rechtschutz beim Finanzgericht.
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