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Mord in Mexiko

 
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rodriguez
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.02.2007
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 21.02.07, 14:59    Titel: Mord in Mexiko Antworten mit Zitat

Hallo allerseits!
Ich hoffe ich bin hier richtig...
Ich bin im Moment dabei eine kleine Geschichte zu schreiben, dafür benötige ich für den Inhalt diese Information:
Was passiert, wenn ein deutscher Tourist in Mexiko eine vierköpfige Familie ermordet?
Geht man da nach mexikanischem Recht vor, oder wir er nach Deutschland übergeben?
Mit welcher Strafe muss man da rechnen? (Hoch ist klar, aber vielleicht weiß es jemand genauer...)
Versteht diese Frage bitte nicht falsch, es geht nur um ein Buch! Winken

Gruß Niklas
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nyctramp
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.08.2005
Beiträge: 543

BeitragVerfasst am: 21.02.07, 15:21    Titel: Antworten mit Zitat

M.E. wird er die volle Härte der mexikanischen Gerichtsbarkeit zu spüren bekommen. Allerdings wahrscheinlich auch die Unterstützung des dt. Konsulats.

Bei einer Verurteilung könnte es auch sein, dass sich das Konsulat bemüht, die Person aus dem Strafvollzug zu bekommen (z.B. wenn die Todesstrafe drohen würde) und aus dem Land zu bringen. Ob es in Mexiko die Todesstrafe tatsächlich noch gibt ist mir allerdings nicht bekannt. Dazu mal googlen, da gab es einige Fälle von Deutschen in asiatischen Ländern, bei denen die Todesstrafe auf Drogenbesitz existiert.

In wie weit die Person dann in Deutschland eine Strafe erhalten würde oder eine Strafe verbüßen müßten entzieht sich meiner Kenntnis.
_________________
Wer nach seinen Rechten fragt sollte auch nach seinen Pflichten fragen. Alle Kommentare geben nur meine persönliche Meinung wieder.
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moro
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 1438

BeitragVerfasst am: 21.02.07, 22:02    Titel: Antworten mit Zitat

Im Strafrecht gilt im allgemeinen das Territorialprinzip, und die Staatsangehörigkeit des Täters ist unerheblich. Wenn ein Deutscher in Mexiko Verbrechen begeht, wird er nach mexikanischem Strafrecht abgeurteilt werden.

Gruß,
moro
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