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illegales glücksspiel poker

 
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bartek123
Interessierter


Anmeldungsdatum: 31.07.2005
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 22.02.07, 08:54    Titel: illegales glücksspiel poker Antworten mit Zitat

hallo freunde,

ich habe eine frage an euch, ich denke das es hier das falsche forum sein wird, aber ich wusste einfach nicht zu welchem thema es gehört.

also, person a hat eine pokersoftware auf ihrem rechner installiert. die freundin von person a fängt an zu spielen, lädt sich vom konto der person a eine größere summe auf das pokerprofil von person a und verzockt alles. das geld wird per lastschrift abgebucht. kann person a etwas tun oder muss sogar nicht zahlen, da ja poker um geld in deutschland übers inet als illegales glücksspiel zählt?

danke für eure hilfe!
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report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 22.02.07, 11:00    Titel: Antworten mit Zitat

Ich verschieb' das mal ins Onlinerecht.
_________________
Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
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bartek123
Interessierter


Anmeldungsdatum: 31.07.2005
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 22.02.07, 12:10    Titel: Antworten mit Zitat

ach, danke sehr Smilie ich wusste leider nicht genau wo es am besten passt Verlegen
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 22.02.07, 13:48    Titel: Antworten mit Zitat

§762 BGB.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
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bartek123
Interessierter


Anmeldungsdatum: 31.07.2005
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 22.02.07, 14:39    Titel: Antworten mit Zitat

danke für deine antwort! kann mir das allerdings jemand verständlich machen? ich werde daraus nicht besonders schlau Verlegen
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nyctramp
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.08.2005
Beiträge: 543

BeitragVerfasst am: 22.02.07, 15:15    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, er meint:

(1) Durch Spiel oder durch Wette wird eine Verbindlichkeit nicht begründet. Das auf Grund des Spieles oder der Wette Geleistete kann nicht deshalb zurückgefordert werden, weil eine Verbindlichkeit nicht bestanden hat.

(2) Diese Vorschriften gelten auch für eine Vereinbarung, durch die der verlierende Teil zum Zwecke der Erfüllung einer Spiel- oder einer Wettschuld dem gewinnenden Teil gegenüber eine Verbindlichkeit eingeht, insbesondere für ein Schuldanerkenntnis.

Im übrigen finden sich die hier genannten § im Internet unter www.Juris.de.

Allerdings frage ich mich, ob die Software nicht Passwortgeschützt ist und wie die Freundin da dran gekommen ist.
_________________
Wer nach seinen Rechten fragt sollte auch nach seinen Pflichten fragen. Alle Kommentare geben nur meine persönliche Meinung wieder.
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bartek123
Interessierter


Anmeldungsdatum: 31.07.2005
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 22.02.07, 15:18    Titel: Antworten mit Zitat

das meinte ich ja, zu punkt 1. heisst es, dass das geld bezahlt werden muss oder das es nicht bezahlt werden muss?

ja gute frage, das fragt sich "person a" auch schon ne weile. zumal person a überlegt, es auf diesen 200 euro einfach beruhen zu lassen und "verlorenes" geld wieder einzuspielen, bevor person a vom pokern ausgeschlossen wird, durch nichtzahlen. aber ärgerlich ist es trotzdem, da wird freundin von person a viel gut zu machen haben Sehr böse
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ThoT
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.01.2006
Beiträge: 848

BeitragVerfasst am: 22.02.07, 15:47    Titel: Antworten mit Zitat

Zu § 762 BGB:

Die Vorschrift besagt, dass das Geld nicht bezahlt werden muss, aber wenn es gezahlt worden ist muss es auch nicht zurückgezahlt werden.
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bartek123
Interessierter


Anmeldungsdatum: 31.07.2005
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 23.02.07, 09:22    Titel: Antworten mit Zitat

und wie sieht es mit einer lastschriftrückgabe aus? wenn sich person a das geld "zurückholt"?
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report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 23.02.07, 09:34    Titel: Antworten mit Zitat

Banktechnisch funktioniert diese nur innerhalb von 6 Wochen nach erfolgter Abbuchung vom Konto. Hierzu bedarf es keine Angabe von Gründen.
Wenn der Sitz des Casinos irgendwo auf den niederländischen Antillen ist, könnte man Glück haben, dass das nicht weiter verfolgt wird (Inkassobüro, Mahnbescheid etc.)
Zitat:
"verlorenes" geld wieder einzuspielen

Daran denken: Die Bank gewinnt immer..... Cool
_________________
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