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Verfasst am: 25.02.07, 18:16 Titel: Änderung des Leasingfaktors
Guten Tag!
Hat ein Leasingnehmer Anspruch auf eine Neuberechnung bzw. Anpassung seiner Leasingrate, wenn der Leasinggeber den Leasingfaktor für Neuverträge reduziert hat? Annahme ist, dass es sich um den gleichen Leasinggegenstand und identische Nutzung handelt. Weitere Annahme ist, dass der Leasinggegenstand infolge Lieferzeit noch nicht ausgeliefert wurde.
Verfasst am: 25.02.07, 18:53 Titel: Re: Änderung des Leasingfaktors
JohnnyBravo hat folgendes geschrieben::
Guten Tag!
Hat ein Leasingnehmer Anspruch auf eine Neuberechnung bzw. Anpassung seiner Leasingrate, wenn der Leasinggeber den Leasingfaktor für Neuverträge reduziert hat?
Nein. Jeder Vertrag wird separat kalkuliert.
JohnnyBravo hat folgendes geschrieben::
Annahme ist, dass es sich um den gleichen Leasinggegenstand und identische Nutzung handelt. Weitere Annahme ist, dass der Leasinggegenstand infolge Lieferzeit noch nicht ausgeliefert wurde.
Auch dann nicht. Wäre aber zumindest den Versuch wert, darüber zu verhandeln.
Aber jeder Vertrag muß für sich betrachtet werden. _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
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Verfasst am: 25.02.07, 19:03 Titel: Re: Änderung des Leasingfaktors
Christoph hat folgendes geschrieben::
JohnnyBravo hat folgendes geschrieben::
Guten Tag!
Hat ein Leasingnehmer Anspruch auf eine Neuberechnung bzw. Anpassung seiner Leasingrate, wenn der Leasinggeber den Leasingfaktor für Neuverträge reduziert hat?
Nein. Jeder Vertrag wird separat kalkuliert.
JohnnyBravo hat folgendes geschrieben::
Annahme ist, dass es sich um den gleichen Leasinggegenstand und identische Nutzung handelt. Weitere Annahme ist, dass der Leasinggegenstand infolge Lieferzeit noch nicht ausgeliefert wurde.
Auch dann nicht. Wäre aber zumindest den Versuch wert, darüber zu verhandeln.
Aber jeder Vertrag muß für sich betrachtet werden.
Hatte ich mir fast gedacht. Dachte nur, dass es vielleicht analog der Preisbindungspflicht, nachdem eine Preiserhöhung bzw. -ermässigung des Herstellers des Leasinggegenstandes auf Verlangen des Leasingnehmers an diesen weiterzugeben ist, auch für die Berechnung des Leasingfaktors gelten würde. Aber dem ist dann wohl nicht so.
Der Leasingfaktor in % berechnet sich ja vom Anschaffungswert. Sinkt dieser, sinkt auch die Rate in €. _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
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Der Leasingfaktor in % berechnet sich ja vom Anschaffungswert. Sinkt dieser, sinkt auch die Rate in €.
Schon klar. Nur in meinem Beispiel bleiben die Anschaffungskosten des Leasinggegenstandes gleich. Lediglich der Leasinggeber verleast den Leasinggegenstand nunmehr günstiger an die Leasingnehmer, als noch vor vier Monaten. Sprich, wer vor vier Monaten einen Vertrag unterschrieben hat, musste einen höheren Leasingfaktor bezahlen, als wenn er zum jetzigen Zeitpunkt abgeschlossen hätte. Der Leasingfaktor, welcher vom Leasinggeber auch angegeben wird, ist (nur als Beispiel) von 1,234 auf 1,198 gesunken. Dies, wie gesagt, obwohl der Leasinggegenstand vom Hersteller zum gleichen Preis wie vor vier Monaten angeboten wird.
Das steht dem LG frei. Vielleicht hat er vor vier Monaten mit einem höheren Zinssatz oder mit einer höheren Marge kalkuliert als heute. Vielleicht ist es heute eine Sonderaktion. Leasingraten werden meistens tagaktuell kalkuliert. Oder es gibt besondere Marketingaktionen wo mit besonders günstigen Faktoren geworben wird.
Wenn Du vor vier Monaten einen Kühlschrank für 499 € kaufst und heute wird das gleiche Modell für 399 € verkauft, hast Du auch keinen Anspruch 100 € erstattet zu bekommen.
Das Ding ist durch. _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
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