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"Die publizierten Preise haben für neu abgeschlossene Verträge sofortige Gültigkeit. Für
Vertragserneuerungen gelten die aktuellen Preise, welche zum Zeitpunkt der Erneuerung
publiziert sind. Solche Änderungen haben für bestehende Verträge erst bei dessen
Verlängerung Gültigkeit, sei dies zum Vor- oder Nachteil des Kunden. Die Rückerstattung
vorausbezahlter Kosten ist in jedem Fall ausgeschlossen."
Heißt es dann das der Kunde weiter den alten preis bezahlt oder den neuen?
Zuletzt bearbeitet von zStorm am 26.02.07, 14:26, insgesamt 1-mal bearbeitet
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