Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
an der Fernuni in Hagen kann man den Bachelor of Laws und dann den Master of Laws machen.
Wenn man keine allgemeine Hochschulreife hat, dann muss man eine Zugangsprüfung ablegen. D, h. man schreibt sich zuerst als Akademiestudent ein, bearbeitet einige Pflichtkurse und wenn man die Klausuren dazu besteht, kann man das reguläre Studium aufnehmen.
an der Fernuni in Hagen kann man den Bachelor of Laws und dann den Master of Laws machen.
Danke für die Antwort. Was hat man denn mit diesem Bildungsgang hinterher für Möglichkeiten? _________________ Wenn mein Beitrag hilfreich war, würde ich mich über einen grünen Punkt freuen
das ist momentan noch nicht ganz einfach zu sagen, da gerade erst die ersten Absolventen fertig werden. Gedacht ist aber vor allem an Tätigkeiten in der Wirtschaft, insbesondere in Schnittstellen Wirtschaft/Recht.
Jedenfalls ist es nicht uninteressant (eigene Erfahrung ). Und in zwei oder drei Semestern kann ich vielleicht auch was dazu sagen, ob man was damit anfangen kann...
Viele Grüße,
Cephalotus _________________ Cuiusvis hominis est errare, nullius nisi insipientis in errore perseverare.
Alles klar, vielen Dank erstmal für die hilfreichen Infos. Werde dann zu gegebener Zeit nochmal Anfragen. Habe sowieso erst in einem Jahr das vollwertige Fachabi in der Tasche, hoffentlich hat sich bis dahin was getan .
Grüße aus Herford, Benny _________________ Wenn mein Beitrag hilfreich war, würde ich mich über einen grünen Punkt freuen
@Benny: Ich weiß zwar nicht, in welchem Bundesland du lebst und wo genau du deine FHR machst (Schulart), aber in Bayern ist es an Fach- und Berufsoberschulen möglich, innerhalb eines Jahres die Allgemeine Fachhochschulreife zu erlangen, wenn man die FHR vorweisen kann. (An Fachoberschulen wird aber, um in die 13. Klasse zugelassen zu werden, ein bestimmter Notendurchschnitt verlangt!)
Verfasst am: 27.03.07, 10:58 Titel: Re: Jurastudium ohne Vollabitur
Benny0206 hat folgendes geschrieben::
Kann man mit Fachabitur irgend einen anderen Bildungsgang der "Rechtsberatenden Berufe" machen ???
Es gibt doch noch die Möglichkeit des Studiums der Rechtspflege an einer FH des Bundeslandes, wie bei uns z.B. in Meißen.
Oder man wird Steuerberater, was auch mit FH-Reife möglich ist, denn die sind auf dem Gebiet, meines Wissens ebenfalls rechtsberatend tätig. _________________ In dubio pro reha!
naja der rechtspfleger ist ja eher im entfernten sinn ein rechtsberatender beruf.
gehobener dienst in der finanzverwaltung erlaubt zumindest hier in bayern unmittelbar im anschluss die steuerberaterprüfung
wenn dich der lange umweg nicht stört, dann berechtigt ein studium an den beamtenfachhochschulen auch zum anschließenden jura studium, mit dem vorteil eine sichere beamtenstelle zu haben und an manchen unis bestimmte prüfungen erlassen zu bekommen
wenn dich der lange umweg nicht stört, dann berechtigt ein studium an den beamtenfachhochschulen auch zum anschließenden jura studium, mit dem vorteil eine sichere beamtenstelle zu haben und an manchen unis bestimmte prüfungen erlassen zu bekommen
Vollzeitstelle und Jurastudium dürften sich nicht so gut vertragen und wg. Studium auf halbe Tage umzustellen, oder gar Beurlaubung, ist je nach Behörde auch nicht mehr so einfach.
mein kommentar bezog sich natürlich auf eine teilzeitstelle und jura studium.
mein dienstherr muss aber dienstliche belange vorweisen, die einer teilzeitbewilligung entgegen stehen.
da es sich um eine soll-vorschrift handelt, unterliegt die ablehnung durch den dienstherrn jedoch sehr engen grenzen.
hinzu kommt, dass die ausbildung im gehobenen dienst der allg. inn. verw. bereits viele juristische grundfertigkeiten sowie vetiefte kenntnisse im privat- und vor allem im öffentlichen recht (mit ausnahme des strafrechts) vermittelt.
damit hat man einen nicht zu unterschätzenden startvorteil,
nächstes jahr werde ich sehen, ob das in der praxis auch funktioniert
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.